Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Elberfelder Bibel von 1932

- Kapitel 23 -

Die von der Versammlung Ausgeschlossenen

1
Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke(a) seines Vaters nicht aufdecken.
2
Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen.
3
Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. -
4
Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich:
5
deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen.
6
Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb.
7
Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich.
8
Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.

Sauberkeit auf dem Lagerplatz

(3. Mose 15,1-12)
9
Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen.
10
Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:
11
Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen;
12
und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen.
13
Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest.
14
Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken.

Verschiedene Gesetze

15
Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende.
16
Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.
17
Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken.
18
Es soll keine Buhlerin(b) sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler(c) sein unter den Söhnen Israels.
19
Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
20
Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von(d) Geld, Zins von(e) Speise, Zins von(f) irgend einer Sache, die verzinst wird.
21
Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
22
Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein.
23
Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein.
24
Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast.
25
Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun.
26
Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.

Fußnoten

(a)23:1 Eig. den Zipfel (des Obergewandes); vergl. die Anm. zu 2. Mose 22,26
(b)23:18 Eig. Geweihte ... Geweihter, d.h. dem Dienste der Astarte geweiht (vergl. 1. Mose 38,21). Der Lohn der Hurerei war für den Tempel jener heidnischen Gottheit bestimmt
(c)23:18 Eig. Geweihte ... Geweihter, d.h. dem Dienste der Astarte geweiht (vergl. 1. Mose 38,21). Der Lohn der Hurerei war für den Tempel jener heidnischen Gottheit bestimmt
(d)23:20 O. an
(e)23:20 O. an
(f)23:20 O. an