Gottes Neue Bibel

Das vierte Buch Mose: Numeri

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 6 -

Das Gesetz der Nasiräer

(Richter 13,1-25)
1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
2
Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib ein besonderes Gelübde tut, dem HERRN sich zu enthalten,
3
der soll sich Weins und starken Getränks enthalten; Weinessig oder Essig von starkem Getränk soll er auch nicht trinken, auch nichts, das aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch dürre Weinbeeren essen.
4
Solange solch ein Gelübde währt, soll er nichts essen, das man vom Weinstock macht, vom Weinkern bis zu den Hülsen.
5
Solange die Zeit solches seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren, bis das die Zeit aus sei, die er dem HERRN gelobt hat; denn er ist heilig und soll das Haar auf seinem Haupt lassen frei wachsen.
6
Die ganze Zeit über, die er dem HERRN gelobt hat, soll er zu keinem Toten gehen.
7
Er soll sich auch nicht verunreinigen an dem Tod seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt.
8
Die ganze Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein.
9
Und wo jemand vor ihm unversehens plötzlich stirbt, da wird das Haupt seines Gelübdes verunreinigt; darum soll er sein Haupt scheren am Tage seiner Reinigung, das ist am siebenten Tage.
10
Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben bringen oder zwei junge Tauben zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.
11
Und der Priester soll eine zum Sündopfer und die andere zum Brandopfer machen und ihn versöhnen, darum daß er sich an einem Toten versündigt hat, und also sein Haupt desselben Tages heiligen,
12
daß er dem HERRN die Zeit seines Gelübdes aushalte. Und soll ein jähriges Lamm bringen zum Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst sein, darum daß sein Gelübde verunreinigt ist.
13
Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
14
Und er soll bringen sein Opfer dem HERRN, ein jähriges Lamm ohne Fehl zum Brandopfer und ein jähriges Schaf ohne Fehl zum Sündopfer und einen Widder ohne Fehl zum Dankopfer
15
und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.
16
Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.
17
Und den Widder soll er zum Dankopfer machen dem HERRN samt dem Korbe mit den ungesäuerten Brot; und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer machen.
18
Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.
19
Und der Priester soll den gekochten Bug nehmen von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll's dem Geweihten auf sein Hände legen, nachdem er sein Gelübde abgeschoren hat,
20
und der Priester soll's vor dem HERRN weben. Das ist heilig dem Priester samt der Webebrust und der Hebeschulter. Darnach mag der Geweihte Wein trinken.
21
Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt wegen seines Gelübdes, außer dem, was er sonst vermag; wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.

Der priesterliche Segen

22
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23
Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr sie segnet:
24
Der HERR segne dich und behüte dich;
25
der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig;
26
der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden.
27
Denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.

Das Gesetz der Nasiräer

(Richter 13,1-25)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Rede zu den Söhnen Israels und sage ihnen: Ein Mann oder ein Weib, welche das Gelübde ablegen, sich zu weihen, und sich dem Herrn aufopfern wollen,
3
sollen sich des Weines und alles dessen, was berauschen kann, enthalten. Essig von Wein oder irgend einem andern Getränke, oder irgend etwas, was aus Trauben gepresst wird, sollen sie nicht trinken; und frische oder getrocknete Trauben nicht essen,
4
so lange die Zeit währt, für welche sie durch ihr Gelübde dem Herrn geweiht sind; nichts, was vom Weinberge herkommen kann, von der trockenen Beere bis zum Kerne, sollen sie essen.
5
Die ganze Zeit seiner Absonderung hindurch soll kein Schermesser über das Haupt eines solchen kommen, bis die Zeit erfüllt ist, für die er sich dem Herrn geweiht hat. Er soll geheiligt sein und das Haupthaar wachsen lassen.
6
Die ganze Zeit hindurch, wo er geweiht ist, soll er keinem Toten nahen,
7
nicht einmal durch die Leiche seines Vaters oder seiner Mutter, und seines Bruders, und seiner Schwester darf er sich verunreinigen; denn die Weihe für seinen Gott ist auf seinem Haupte,
8
Alle Tage seiner Absonderung soll er dem Herrn geweiht sein.
9
Wenn aber jemand unversehens in seiner Gegenwart stirbt, so wird sein geweihtes Haupt befleckt; und er soll es allsogleich am Tage, an dem er rein wird, und wiederum am siebenten scheeren.
10
Am achten Tage aber soll er zwei Turteltauben, oder zwei junge Tauben, zu dem Priester an den Eingang des Zeltes des Bundes bringen,
11
und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer darbringen, und soll für ihn beten, weil er sich an einem Toten versündigt hat, und soll sein Haupt an diesem Tage heiligen
12
und dem Herrn die Tage jener Absonderung weihen, indem er ein einjähriges Lamm als Sündopfer darbringt; so zwar, dass die vorhergehenden Tage nicht gerechnet werden, weil seine Heiligung verunreinigt ward.
13
Das sind die Bestimmungen über die Weihe. Wenn die Tage, welche er im Gelübde bestimmt hatte, erfüllt sind, soll ihn der Priester an den Eingang des Zeltes des Bundes führen
14
und dem Herrn als seine Opfergabe ein einjähriges, fehlerloses Lamm als Brandopfer, und ein einjähriges, fehlerloses Schaf als Sündopfer, und einen fehlerlosen Widder als Friedopfer darbringen,
15
sowie einen Korb mit ungesäuerten Broten, die mit Öl angemacht sind, und ungesäuerte mit Öl bestrichene Fladen, und die zu jedem gehörigen Trankopfer.
16
Diese soll der Priester vor dem Herrn opfern und das Sündopfer und Brandopfer zurichten.
17
Den Widder aber soll er dem Herrn zum Friedopfer schlachten und auch den Korb mit dem Ungesäuerten samt den Trankopfern darbringen, welche nach der Gewohnheit dazu gehören.
18
Alsdann soll dem Nazaräer vor der Türe des Zeltes des Bundes das Haar seiner Weihe abgeschoren werden, und der Priester nehme sein Haupthaar und werfe es in das Feuer, das unter dem Friedopfer angezündet ist.
19
Dann nehme er die gekochte Schulter von dem Widder, und ein ungesäuertes Brot aus dem Korbe, und einen ungesäuerten Fladen, und lege dies alles in die Hände des Nazaräers, nachdem diesem das Haupt geschoren ist.
20
Alsdann soll er wieder alles von ihm zurücknehmen und es vor den Augen des Herrn erheben; und das Geweihte soll dem Priester gehören, wie das Bruststück, welches abgesondert werden soll, und die Hüfte. Hierauf kann der Nazaräer wieder Wein trinken.
21
Das sind die Bestimmungen für einen Nazaräer, der dem Herrn sein Opfer gelobt hat zur Zeit seiner Weihe, außer dem, was er sonst zu leisten vermag. Wie er in seinem Herzen gelobt hatte, so soll er auch tun, um seine Heiligung zu vollenden.

Der priesterliche Segen

22
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
23
Rede zu Aaron und seinen Söhnen: So sollt ihr die Söhne Israels segnen und zu ihnen sagen:
24
Der Herr segne dich und behüte dich;
25
der Herr zeige dir sein Angesicht und sei dir gnädig!
26
Der Herr wende dir sein Angesicht zu und gebe dir Frieden!
27
Und sie sollen meinen Namen über die Söhne Israels anrufen, und ich will sie segnen.