Gottes Neue Bibel

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Menge-Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 7 -

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
»Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.
2
An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;
3
das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4
ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.
5
Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.
6
Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.
7
Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.
8
Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.
9
Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte(a) zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt.
10
Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
»Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:
12
Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;
13
nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.
14
Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.
15
Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –
16
Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.
17
Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;
18
denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel(b) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –
19
Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;
20
aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele(c) eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
21
Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch(d) soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
23
»Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!
24
Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;
25
denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele(e) soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
26
Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.
27
Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Weiter gebot der HERR dem Mose:
29
»Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.
30
Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer(f) vor dem HERRN gewebt(g) werde.
31
Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.
33
Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.
34
Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«
35
Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.
36
Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.
37
Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,
38
wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

Fußnoten

(a)7:9 vgl. 3. Mose 2:7
(b)7:18 = verdorbenes Fleisch
(c)7:20 = das Leben
(d)7:21 vgl. V.20
(e)7:25 = Leben
(f)7:30 8,27
(g)7:30 = geschwungen

Das Gesetz vom Schuldopfer

(3. Mose 5,14-19; 3. Mose 6,1-7)
1
Und dies sind die Vorschriften des Schuldopfers: Es ist hochheilig;
2
darum soll da, wo das Brandopfer geschlachtet werden wird, auch das Schuldopfer geschlachtet werden; das Blut desselben soll rings um den Altar gegossen werden.
3
Man soll davon den Schwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, opfern;
4
beide Nieren, und das Fett, das an den Weichen liegt, und das Netz der Leber mit den Nieren.
5
Und der Priester soll es auf dem Altare verbrennen; es ist ein dem Herrn für die Schuld dargebrachtes Feueropfer.
6
Jeder männliche Abkömmling aus priesterlichem Geschlechte soll von diesem Fleische an heiliger Stätte essen, weil es hochheilig ist.
7
Wie das Sündopfer, so wird auch das Schuldopfer dargebracht; für beide Opfer soll die gleiche Vorschrift gelten. Dem Priester, der sie opfert, sollen sie gehören.
8
Der Priester, welcher das Brandopfer darbringt, soll das Fell desselben erhalten.
9
Und jedes Speiseopfer von feinem Mehl, das im Ofen gebacken wird, sowie alles, was auf dem Roste oder in der Pfanne bereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt;
10
es mag mit Öl angemacht oder trocken sein, unter alle Söhne Aarons soll es zu gleichem Teil für jeden verteilt werden.

Das Gesetz der Friedensopfer

(3. Mose 3,1-17)
11
Das sind die Vorschriften über das Friedopfer, das dem Herrn dargebracht wird.
12
Wird es als Dankopfer dargebracht, so soll man ungesäuerte, mit Öl angemachte Brote opfern und ungesäuerte Kuchen, mit Öl bestrichen, und geröstetes feines Mehl, und Kuchen mit Öl angemacht,
13
auch gesäuerte Brote zu dem Dankopfer, das als Friedopfer dargebracht wird;
14
und zwar soll davon je eines als Erstling dem Herrn geopfert werden, dieses gehöre dem Priester, der das Blut des Schlachtopfers ausgießt.
15
Das Fleisch davon aber soll an demselben Tage gegessen werden, und nichts davon soll bis zum Morgen übrigbleiben.
16
Bringt jemand infolge eines Gelübdes oder freiwillig ein Schlachtopfer dar, so soll es ebenfalls an demselben Tage gegessen werden; wenn aber etwas zum anderen Tage übrigbleibt, so darf auch das gegessen werden.
17
Was sich aber am dritten Tage vorfindet, soll mit Feuer verbrannt werden.
18
Sollte jemand noch am dritten Tage von dem Fleische des Friedopfers essen, so soll das Opfer ungültig sein und dem Darbringenden nichts nützen; ja, wer sich mit solcher Speise verunreinigt, soll der Übertretung schuldig sein.
19
Fleisch, welches mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden; im übrigen mag jeder, der rein ist, Fleisch essen.
20
Wer, während er mit Unreinheit behaftet ist, von dem Fleische des Friedopfers ißt, das dem Herrn dargebracht ist, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
21
Und wenn jemand mit der Unreinigkeit eines Menschen, oder eines Stück Viehes, oder einer anders Sache, die verunreinigen kann, in Berührung gekommen ist und von diesem Fleische ißt, so soll er ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Fett und Blut dürfen nicht gegessen werden

22
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
23
Sage den Söhnen Israels: Das Fett von Schafen und Rindern und Ziegen sollt ihr nicht essen.
24
Das Fett eines gefallenen Aases und eines Tieres, das von einem wilde Tiere ergriffen ward, möge euch zu verschiedenem Gebrauche dienen.
25
Wer Fett ißt, das dem Herrn als Feueropfer dargebracht werden soll, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.
26
Auch kein Blut von Tieren sollt ihr zur Speise nehmen, es sei von Vögeln oder von Vieh.
27
Jeder, welcher Blut ißt, soll ausgetilgt werden aus seinem Volke.

Der Anteil von Aaron und seinen Söhnen

28
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
29
Sage den Söhnen Israels und gebiete ihnen: Wer dem Herrn ein Friedopfer darbringt, soll zugleich ein Beiopfer darbringen, das ist ein Trankopfer dazu.
30
Mit eigenen Händen soll er das Fett des Opfertieres und die Brust bringen; und nachdem er beides dem Herrn geopfert und geheiligt hat, soll er es dem Priester übergeben,
31
welcher das Fett auf dem Altare verbrennen soll; das Bruststück aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32
Auch das rechte Schulterstück des Friedopfertieres soll dem Priester als Anteil zufallen.
33
Derjenige, welcher von den Söhnen Aarons das Blut und Fett darbringt, soll als seinen Anteil auch das rechte Schulterstück haben.
34
Denn das Bruststück der Erhebung und das Schulterstück der Trennung habe ich von den Söhnen Israels, von ihren Friedopfern, genommen und sie Aaron, dem Priester, und seinen Söhnen durch ewiggeltendes Gesetz vom ganzen Volke Israel gegeben.
35
Dies ist die Salbung Aarons und seiner Söhne nach den heiligen Gebräuchen des Herrn an dem Tage, an welchem Moses sie hintreten ließ, das Priestertum zu verwalten;
36
und dies hat der Herr befohlen, ihnen seitens der Söhne Israels zu geben, als ewige Verbindlichkeit für ihre Geschlechter.
37
Dies sind die Vorschriften über das Brandopfer, das Sündopfer und das Schuldopfer, und für die Einweihungs- und die Friedopfer,
38
welche der Herr Moses auf dem Berge Sinai gab, als er den Söhnen Israels befahl, dem Herrn ihre Opfer in der Wüste Sinai darzubringen.