Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Theophilus Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 24 -

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann eine Frau nimmt und sie ehelicht, und es geschieht, wenn sie keine Gnade in seinen Augen findet, weil er etwas Schamwürdiges an ihr gefunden hat, dass er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn in ihre Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt;
2
und sie geht aus seinem Haus und geht hin und wird die Frau eines anderen Mannes;
3
und der andere Mann hasst sie, und schreibt ihr einen Scheidebrief und gibt ihn in ihre Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hat:
4
So kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wiederum nehmen, dass sie seine Frau sei, nachdem sie verunreinigt worden ist. Denn das ist ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst nicht das Land sündigen machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn ein Mann kürzlich eine Frau genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und es soll ihm keinerlei Sache auferlegt werden; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und seine Frau erfreuen, die er genommen hat.
6
Man soll nicht Mühle noch Mühlstein pfänden; denn wer das tut, pfändet das Leben.
7
Wenn ein Mann gefunden wird, der einen von seinen Brüdern, von den Kindern Israel, stiehlt, und ihn als Sklaven behandelt oder ihn verkauft, so soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
8
Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, dass du sehr behutsam bist und nach allem tust, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.
9
Gedenke dessen, was der HERR, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt.
10
Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;
11
draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12
Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen;
13
du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott.
14
Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremden, die in deinem Land, in deinen Toren sind.
15
An seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen; denn er ist dürftig, und er sehnt sich danach: damit er nicht über dich zu dem HERRN schreie und Sünde an dir sei.
16
Nicht sollen Väter getötet werden um der Kinder willen, und Kinder sollen nicht getötet werden um der Väter willen; sie sollen jeder für seine Sünde getötet werden.
17
Du sollst das Recht eines Fremden und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
18
Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19
Wenn du deine Ernte auf deinem Feld hältst und eine Garbe auf dem Feld vergisst, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll sie sein, damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hände.
20
Wenn du deine Oliven abschlägst, so sollst du nicht hinterdrein die Zweige absuchen: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
21
Wenn du deinen Weinberg liest, so sollst du nicht hinterdrein Nachlese halten: Für den Fremden, für die Waise und für die Witwe soll es sein.
22
Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht im Land Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, dies zu tun.

Gesetz über die Ehescheidung

(Matthäus 5,31-32; Lukas 16,18)
1
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und heimführt, und sie findet dann kein Wohlgefallen vor seinen Augen wegen irgend etwas Garstigem, so soll er einen Scheidebrief schreiben, und ihr denselben einhändigen, und sie aus seinem Hause entlassen.
2
Und wenn sie fortgegangen ist und einen anderen Mann genommen hat,
3
und dieser ihr gleichfalls abgeneigt wird, und ihr den Scheidebrief gibt, und sie aus seinem Hause entlässt, oder wenn er etwa stirbt,
4
so kann der erste Mann sie nicht wieder zum Weibe nehmen; denn sie ist verunreinigt und verabscheuungswürdig geworden vor dem Herrn; bringe keine Sünde auf dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird.

Verschiedene Gesetze

5
Wenn jemand vor kurzem ein Weib genommen hat, so braucht er nicht in den Kampf zu ziehen, noch soll ihm irgend eine öffentliche Last auferlegt werden, sondern er mag zu Hause bleiben, ohne dadurch eine Schuld auf sich zu laden, um sich ein Jahr mit seinem Weibe zu freuen.
6
Du sollst den untern und auch den obern Mühlstein nicht zum Pfande nehmen; denn so hat er dir sein Leben verpfändet.
7
Wird jemand dabei betroffen, dass er seinem Bruder, einem von den Söhnen Israels nachstellt und ihn für Geld verkauft, so soll er getötet werden, und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegtilgen.
8
Hüte dich wohl, nicht der Plage des Aussatzes zu verfallen, sondern tue alles, was die Priester vom Geschlechte Levi dich lehren werden, dem gemäß, was ich ihnen geboten habe, und erfülle es sorgfältig.
9
Gedenket, was der Herr, euer Gott, an Maria auf dem Wege getan hat, nach eurem Auszuge aus Ägypten.
10
Wenn du von deinem Nächsten etwas einforderst, was er dir schuldet, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ein Pfand zu nehmen,
11
sondern du sollst draußen stehen bleiben, und er soll dir hinausbringen, was er hat.
12
Ist er aber arm, so soll das Pfand nicht über Nacht bei dir bleiben,
13
vielmehr sollst du es ihm alsbald vor Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne, und du gerechtfertigt seiest vor dem Herrn, deinem Gott.
14
Deinem bedürftigen und armen Bruder sollst du den Lohn nicht versagen, noch auch dem Fremdling, der bei dir im Lande weilt und innerhalb deiner Tore ist,
15
sondern an demselben Tage sollst du ihm den Lohn seiner Arbeit geben noch vor Sonnenuntergang, denn er ist arm und erhält sein Leben damit; damit er nicht wider dich zu dem Herrn rufe und es dir zur Sünde gerechnet werde.
16
Die Väter sollen nicht um der Söhne willen getötet werden, und die Söhne nicht um der Väter willen, sondern jeder soll für seine eigene Verschuldung sterben.
17
Du sollst das Recht des Fremdlings oder der Waise nicht verkehren, noch das Kleid einer Witwe als Pfand wegnehmen.
18
Gedenke, dass du in Ägypten dienstbar warest und der Herr, dein Gott, dich von dort freigemacht hat. Darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19
Wenn du die Saat von deinem Acker einerntest und eine Garbe aus Versehen zurücklässest, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sondern du sollst den Fremdling, die Waise und die Witwe sie auflesen lassen, damit der Herr, dein Gott, dich in allen Werken deiner Hände segne.
20
Wenn du die Früchte der Ölbäume sammelst, so sollst du nicht umkehren, um abzunehmen, was an den Bäumen zurückgeblieben ist, sondern du sollst es dem Fremdlinge, der Waise und der Witwe überlassen.
21
Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, sollst du die zurückbleibenden Trauben nicht nachlesen, sondern sie sollen dem Fremdling, der Waise und der Witwe überlassen sein.
22
Gedenke, dass auch du dienstbar gewesen bist in Ägypten, und darum gebiete ich dir, dies zu tun.