Erlaubte und verbotene Speisen
(5. Mose 14,1-21; Apostelgeschichte 10,9-16)
1
Hierauf gab der Herr dem Mose und Aaron folgende Verordnung:
2
"Teile den Israeliten mit: Von allen Vierfüßlern auf der Erde dürft ihr folgende Tiere essen:
3
Alles, was gespaltene Klauen hat, und zwar ganz durchgespaltene Klauen, und was zugleich wiederkäut unter den Vierfüßlern, das dürft ihr essen.
4
Dagegen dürft ihr von den Wiederkäuern und von denen, die gespaltene Klauen haben, nicht essen: das Kamel, denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine ganz gespaltenen Klauen. Es muß euch als unrein gelten.
5
Ferner den Klippdachs, denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine ganz gespaltenen Klauen. Er muß euch als unrein gelten.
6
Sodann den Hasen. Denn er ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen. Er muß euch als unrein gelten.
7
Ebenso das Schwein: Es hat zwar gespaltene Klauen und sogar ganz gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer. Es muß euch als unrein gelten.
8
Ihr dürft ihr Fleisch nicht genießen und ihr Aas nicht berühren. Sie müssen euch als unrein gelten.
9
Von all den Wassertieren dürft ihr folgende essen: Alle Tier im Wasser, in den Meeren und Flüssen, die Flossen und Schuppen haben: diese dürft ihr essen.
10
Alle Tiere aber in den Meeren und Flüssen, die keine Flossen und Schuppen haben unter allem, was im Wasser wimmelt, von allen Lebewesen, die im Wasser sind: die seien euch ein Greuel.
11
Ein Greuel sollen sie euch sein. Von ihrem Fleisch dürft ihr nichts genießen, vor ihrem Aas müßt ihr Abscheu haben.
12
Alle Wassertiere, die keine Flossen und Schuppen haben, sollen euch ein Greuel sein.
13
Von den Vögeln sollt ihr folgende verabscheuen - sie dürfen nicht gegessen werden, sondern sind ein Greuel -: den Adler, den Bartgeier, den Geier,
14
die Weihe, die Falkenarten,
16
den Strauß, die Schwalbe, die Möwe, alle Arten Habichte,
17
das Käuzchen, den Sturzpelikan, den Uhu,
18
die Eule, den Pelikan, den Erdgeier,
19
den Storch, alle Arten Reiher, den Wiedehopf und die Fledermaus.
20
Alle kleinen geflügelten Tiere, die auf vieren gehen, seien euch ein Greuel.
21
Von all den kleinen geflügelten Tieren, die auf vieren gehen, dürft ihr nur die verzehren, die oberhalb ihrer Beine zwei Hinterschenkel haben und damit auf der Erde hüpfen.
22
Von diesen dürft ihr folgende essen: alle Arten der Hargolheuschrecke und alle Arten der Hagabheuschrecke.
23
Aber alle anderen kleinen geflügelten Tiere, die vier Füße haben, sollen euch ein Greuel sein.
Unreine Tiere
24
Durch folgende Tiere verunreinigt ihr euch - wer ihr Aas berührt, ist bis zum Abend unrein,
25
und jeder, der ein Stück Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein -:
26
Durch alle Tiere, die gespaltene, aber nicht ganz durchgespaltene Klauen haben und keine Wiederkäuer sind. Sie müssen euch als unrein gelten. Wer sie berührt, wird unrein.
27
Auch alle vierfüßigen Tiere, die auf Tatzen gehen, müssen euch als unrein gelten. Wer ihr Aas berührt, wird bis zum Abend unrein.
28
Wer ihr Aas trägt, muß seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein. Sie sollen euch als unrein gelten.
29
Weiter sollen euch unter den kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, folgende als unrein gelten: das Wiesel, die Maus, alle Arten Eidechsen,
30
die Spitzmaus, das Chamäleon, der Gecko, die Echse und der Salamander.
31
Diese sollen euch unter allen kleinen Tieren als unrein gelten. Jeder, der sie berührt, wenn sie tot sind, bleibt bis zum Abend unrein.
32
Jeder Gegenstand, auf den ein solches im Tod fällt, wird unrein. Jedes Holzgerät, Kleidungsstück, Fell oder Tuch, jedes Gerät, das gebraucht wird, muß ins Wasser getaucht werden und bleibt bis zum Abend unrein; dann wird es wieder rein.
33
Wenn aber eins von ihnen in ein irdenes Gefäß fällt, so wird alles, was darin ist, unrein, und ihr müßt es zerbrechen.
34
Jede Speise, die man ißt und an die solches Wasser kommt, wird unrein. Ebenso wird jedes Getränk, das getrunken zu werden pflegt, in jedem derartigen Gefäß unrein.
35
Auch alles, worauf ein solches Aas fällt, wird unrein. Ein Backofen oder Kochherd muß umgerissen werden; sie sind unrein und sollen euch als unrein gelten.
36
Nur Quellen, Brunnen und Wasserbecken bleiben rein. Wer aber Aas eines solchen Tieres berührt, wird unrein.
37
Wenn ein Aas auf Sämereien fällt, die gesät werden sollen, so bleiben diese rein.
38
Kommt aber Wasser an die Sämereien, und fällt dann ein Aas darauf, so müssen sie euch als unrein gelten.
39
Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch zur Speise dienen, dann wird der, welcher das Aas berührt, bis zum Abend unrein.
40
Wer aber etwas von dem Aas genießt, muß seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein, und wer ein solches Aas anfaßt, muß seine Kleider waschen und bleibt bis zum Abend unrein.
41
Alle kleinen Kriechtiere, die sich auf der Erde tummeln, sind ein Greuel; sie dürfen nicht gegessen werden.
42
Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was sich auf vieren bewegt, und alle Vierfüßler von allen kleinen Tieren, die sich auf der Erde tummeln, dürft ihr nicht essen; denn sie sind ein Greuel.
43
Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendein Kriechtier und verunreinigt euch nicht durch sie, damit ihr nicht durch sie unrein werdet!
44
Denn ich bin der Herr, euer Gott. So erweist euch denn als heilig und seid heilig, weil ich heilig bin! Verunreinigt euch nicht durch irgendein Kriechtier, von denen es auf Erden wimmelt!
45
Denn ich bin der Herr, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. So sollt ihr heilig sein, weil ich heilig bin.
46
Dies sind die Vorschriften über die Vierfüßler und Vögel und alle Lebewesen, die sich im Wasser regen, und über alle Wesen, die sich auf der Erde tummeln,
47
damit man unterscheide zwischen Unreinem und Reinem und zwischen den Tieren, die man essen darf, und solchen, die nicht gegessen werden dürfen."