Gottes Neue Bibel

Das Grosse Evangelium Johannes: Band 7

Lehren und Taten Jesu während Seiner drei Lehramts-Jahre
Der Herr auf dem Ölberg (Fortsetzung)
Ev. Joh. Kap. 8

- Kapitel 35 -

Das neunte und zehnte Gebot

Sagte die Helias: ,,O Herr und Meister, bei dem neunten und zehnten Gebote finde ich gleich von vornherein einen wahrlich nicht unbedeutenden Anstand, und der besteht darin, daß wir Neujuden nun ein neuntes und zehntes Gebot haben, während Moses doch nur ein neuntes Gebot zum Schlusse seiner Grundgesetzgebung gab. Das gesamte neunte Gebot aber lautet: ,Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses, laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles dessen, was der Nächste hat!`
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Mit dem hat die Grundgesetzgebung ihr Ende; denn gleich darauf floh nach der Erzählung Mosis das Volk aus Furcht vor den Blitzen, Donnern, vor dem Posaunenschall und vor dem gewaltigen Rauchen des Berges und bat Moses, daß er allein mit Gott reden solle - denn so es noch länger Gottes alles erschütternde Stimme anhören solle, dann würde alles Volk sterben vor zu großer Angst und Furcht -, worauf dann Moses das Volk beruhigte und vertröstete. Von einem weiteren zehnten Gebote ist dann weiter keine besondere Rede mehr.
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Doch bei uns ist das ,Laß dich nicht gelüsten nach deines Nächsten Weibe!` im neunten Gebot ausgelassen, und es ist daraus ein zehntes Gebot gemacht worden, und noch andere benennen das das neunte und alles andere das zehnte Gebot. Es fragt sich nun zuerst: Hat Moses von Gott doch zehn Gebote oder nur neun erhalten?"
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Sagte Ich: ,,Anfangs, Meine liebe Helias, wahrlich nur neun; später dann, als er gezwungen war, die zerbrochenen ersten steinernen Gesetzestafeln wieder durch neue zu ersetzen, hat er selbst das letzte Gebot in zwei abgeteilt, um das ehebrecherische Begehren nach eines Nächsten Weibe - was die Juden in Ägypten sich sehr zu eigen gemacht hatten und dadurch in beständigem Hader und fortwährender Zwietracht lebten und sich gegenseitig zu Todfeinden wurden - recht anschaulich zu machen, und am Ende setzte er auf den Ehebruch sogar die leibliche Todesstrafe, weil das noch so weise Wort bei den in alle Sinnlichkeiten versunkenen Juden nichts fruchtete.
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Und so weißt du nun, wann, wie und warum aus dem letzten, neunten Gebot ein für sich bestehendes zehntes entstand. An der Zahl aber liegt hier ja ohnehin nichts, sondern nur allein an der Sache, und so kannst du hier deine Kritik entweder bloß über das gesamte neunte Gebot oder auch über das gesonderte zehnte Gebot für sich aufstellen. Das hängt nun bloß von dir ab, wie es dir lieber ist. Und du kannst nun schon zu reden anfangen!"
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Sagte die Helias: ,,O Herr und Meister über alles! Das Reden wäre für meine schon von Geburt aus sehr geläufige Zunge schon gerade recht; aber ich sehe es da auch schon zum voraus ein, daß ich wieder völlig umsonst werde geredet haben. Denn wer kann aus seiner großen Dummheit heraus Dir irgend etwas vorbringen, das Du ihm nicht sogleich tausendfältig widerlegen könntest! Wenn aber das, warum da noch reden?"
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Sagte Ich: ,,Ja siehe, du Meine sonst überaus liebe Tochter, du möchtest wohl auch gern einmal recht haben, wie das schon nahe bei den meisten Weibern der Fall ist; aber es handelt sich hier durchaus nicht um eine eitle Rechthaberei, sondern um den größten Lebensernst, und da müsset ihr mit euren alten Irrtümern von selbst ans Tageslicht treten, damit ihr sie an Meinem wahrsten und lebendigsten Lichte desto vollkommener erkennen möget! Und darum lasse Ich nun dich für alle reden, da Ich nur zu gut weiß, daß du ein sehr gutes und scharfes Gedächtnis besitzest, dazu auch eine sehr beugsame Zunge, und daß eben du durch deinen Rabbi am meisten die Lücken und Mängel am Gesetz und an den Propheten gar wohl kennengelernt hast. Und so rede du nun nur wie zuvor ganz geradeheraus, was dir etwa auch an diesem Gesetze als nicht so ganz in der vollsten und besten Ordnung vorkommen sollte!"
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Sagte die Helias: ,,Herr, so man das tut, was Du willst, begeht man doch sicher keine Sünde, und auf das gestützt, muß ich hier schon ganz offen bekennen, daß ich mit - sage - diesem ganzen neunten Gebote am allerwenigsten und schon eigentlich ganz und gar nicht einverstanden bin, weil all das darin Verbotene jeder klaren Vernunft den reinen Hohn spricht, - erstens, weil alles darin Enthaltene schon ohnehin hinreichend im sechsten und siebenten Gebote enthalten ist, und zweitens, weil dem Menschen darin ganz ordentlich das Denken, Fühlen und Wünschen untersagt ist!
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Was liegt denn daran, so irgendein armer Mensch, der sein ganzes Leben hindurch zum Dienen und zur schweren Arbeit um magere Kost und um einen schlechten Lohn von Geburt aus verurteilt war, sich auch dann und wann denkt und sogar eine Sehnsucht bekommt, auch einmal ein Haus oder ein liebes Weib oder einen Ochsen oder Esel als Eigentum zu besitzen?! Denn es wird sein für ihn frommer Wunsch ja ohnehin nie erfüllt werden! Wenn es ihn nach so etwas auch gar nie gelüsten soll, so muß ihm zuvor ja doch das Denken, Fühlen und Empfinden ganz genommen werden.
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Wahrlich, es kommt mir dieses alberne Gebot geradeso vor, als so Moses den Menschen den Gebrauch ihrer Sinne und dazu auch ihrer Hände und Füße untersagt hätte, was sich aber noch um vieles bescheidener ausgenommen hätte, als wenn er ihnen die innersten Lebensfunktionen verboten hätte, für die doch wahrlich kein Mensch etwas kann, wenn sie in ihm, durch allerlei Umstände und Verhältnisse geweckt und erregt, vor sich gehen.
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Ich will das hier gar nicht mehr in irgendeine Anregung bringen, daß dieses Gebot ganz besonders wahrnehmbar nur für den Mann gegeben ist; allein dieser Grund ist bereits erörtert worden, und man kann da nun schon mit der größten Bestimmtheit annehmen, daß ein jedes Gesetz das Weib ebensogut angeht wie den Mann und es da denn auch für das Weib also gesagt ist: ,Du sollst nicht begehren deiner Nächsten Mann!` Das ist im Gesetze sonach alles in der Ordnung; aber daß ein Mensch nicht denken, nicht fühlen, nichts wünschen und auch nichts empfinden soll, - da hört sich aber auch schon alles auf!
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Es ist schon wahr, daß in uns allerlei Gedanken, auch allerlei Wünsche, Begehrungen und endlich auch Bestrebungen und Taten guter und böser Art entstehen; aber ohne die vorhergehenden Gedanken, aus denen freilich gar oft schlechte Handlungen entstehen, können auch keine guten Entschließungen und Taten zum Vorschein kommen. Das muß jedem Engel und jedem nur einigermaßen vernünftigen Menschen klar und sehr begreiflich sein. Und so sage ich, daß dieses letzte Gesetz, insoweit es den Menschen schlechte Handlungen verbietet, schon ganz in der Ordnung ist, obschon meines Erachtens überflüssig, weil das, wie schon früher bemerkt, ohnehin durch das sechste und siebente Gebot geschehen ist. Aber es ist ganz und gar nicht in der Ordnung, so es dem Menschen das Denken, Fühlen, Empfinden und ein daraus sicher hervorgehendes leises Wünschen, Gelüsten und Begehren verbietet.
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Zum Beispiel ich, meine Eltern und mein Bruder haben unser Vermögen und Besitztum ganz ohne unser Verschulden verloren und haben nun nichts als unser nacktes Leben und durch Deine Gnade, o Herr, die guten Freunde. So wir denn in unserer großen Armut die Reichen und Großen im Überflusse schwelgen sahen, - haben wir da gesündigt, so wir das Begehren in uns fühlten, nur einen ganz kleinen Teil von ihrem Überflusse unser nennen zu dürfen?! So es uns in unserem Hunger auch nicht einmal gelüsten soll, uns von den überfüllten Schüsseln nur dem Gedanken nach einmal zu sättigen, dann hört sich aber schon alles auf!
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Zu dem kommt da noch eine große Frage: ob an dem, was die Erde trägt, die eigentlich Gottes Grund und Boden ist, nicht alle in diese Welt ohne ihr Verschulden gesetzten Menschen wenigstens so viel natürliches Recht besitzen sollen, daß sie nur zur Notdurft ihren Leib versorgen können. Warum müssen oder sollen manche Menschen gar so viel ihr eigen nennen, und das unter allem möglichen gesetzlichen Schutze, die allergrößte Zahl dafür aber nichts und muß sich am Ende auch noch das göttliche Gesetz dahin gefallen lassen, daß sie kein Verlangen nach dem haben sollen, was als Überfluß die Großen und Reichen ihr Eigentum nennen? Man nimmt ihnen dadurch ja ohnehin nichts weg; aber wenn man kein notwendiges Verlangen nach dem Überflusse des Reichen haben darf, so darf man ihn als ein Bettler ja auch nicht darum bitten! Denn das Bitten setzt ja notwendig eine durch die Not gezwungene Lüsternheit nach einem Teile des Besitzes des reichen Nächsten voraus.
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Wir Armen dürfen demnach nur zu den Besitzern kommen und sie um eine Arbeit bitten und uns dafür mit dem noch so schmalen Liedlohne (Gesindelohn) völlig zufrieden geben, da jedes weitere Verlangen eine gesetzwidrige Lüsternheit nach dem wäre, was des reichen Nächsten ist und er sein nennt. O Herr und Meister, das kann ein höchst liebevoller Schöpfer nie und niemals also gewollt und also angeordnet haben! Das können nur schon von alters her habsüchtige Menschen unter dem Titel der Vorsehung Gottes also gewollt und gemacht haben, auf daß wir Armen sie auch nicht einmal mit unseren Gedanken in ihrem Besitze stören sollen.
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O Herr und Meister, der Du so überweise und allmächtig bist, - was sagst Du nun dazu? Denn ich habe geredet nun und habe dargestellt, was ich an diesem letzten Grundgesetz als nach meinem menschlichen Verstande überaus mangelhaft gefunden habe, freilich infolge von dem, was ich von meinem Rabbi bekommen habe. Oh, gib Du uns allen darüber nun ein rechtes Licht; denn ich denke mir, daß eben dieses gar nicht möglich zu haltende Gesetz die Menschen am meisten zu allerlei Sünden und anderen Verbrechen verleitet hat, weil ich nur zu gut weiß, daß eben dieses letzte Gesetz beinahe von allen verständigeren Juden als ein nicht göttliches erkannt wird! Oh, öffne Deinen heiligen Mund und gib uns Deinen Willen kund!"

Fußnoten