Gottes Neue Bibel

Die Geistige Sonne
Band 2

Mitteilungen über die geistigen Lebensverhältnisse des Jenseits

- Kapitel 84 -

Winke über die soziale Frage

Es läßt sich nun fragen, da der Herr nie ein Eigentumsrecht eingeführt und daher auch unmöglich je ein Gebot gegeben hat, durch welches man besonders ein erwuchertes Vermögen so vieler geiziger Wucherer respektieren soll, und das gegenüber einer Unzahl der allerärmsten Menschen, - ob man dann wohl stehlen dürfte, das nämlich, was sich solche ,,Wucherer", dem göttlichen Gesetze zuwider, zusammengescharrt haben? Denn man nimmt doch einem Diebe nach den irdischen Gesetzen, sobald man ihn ertappt, seine gestohlenen Sachen weg. Sollte man denn nicht umso mehr das Recht haben, den allerbarsten Dieben und Räubern gegenüber dem göttlichen Gesetze ihre zusammengeraubten Reichtümer wegzunehmen und sie unter die Bedürftigen zu verteilen?
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Nach dem Verstandesschlusse könnte man gegen diese Forderung gerade nichts einwenden; aber der rechte Mensch hat noch höhere Kräfte in sich als seinen Verstand. Was werden aber diese zu dieser Verstandesbilligung sagen?
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Fragen wir unsere Nächstenliebe und unsere Gottesliebe. Was spricht sie in ihrem inwendigsten, ewig lebendigen Geiste aus Gott? Sie spricht nichts anderes, als was der Herr Selbst gesprochen hat, nämlich: ,,Mein Reich ist nicht von dieser Welt!" - Und wer sein äußeres Leben liebt, der wird das innere verlieren; wer aber sein äußeres Leben flieht und gering achtet, der wird das innere behalten. Das spricht alsdann der innere Geist.
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Wir sehen nirgends eine Aufforderung, daß wir uns über die Güter der Reichen hermachen sollen. Der Herr Selbst spricht: ,,Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist." So befiehlt Er auch nicht dem reichen Jünglinge, seine Güter zu verkaufen, sondern erteilt ihm nur den freundschaftlichen Rat nebst der Verheißung des ewigen Lebens.
5
Da wir sonach nirgends auf ein Gebot vom Herrn stoßen, durch welches Er ausdrücklich befohlen hätte, sich irgendwie des Reichtums der Wucherer zu bemächtigen, so liegt es auch sicher klar am Tage, daß ein wahrhaftiger Christenmensch nicht das Recht hat, sich über die Güter der Reichen herzumachen. - Selbst derjenige, der in der größten Not ist, hat vom Herrn aus kein irgend nachzuweisendes Recht, sich der Güter selbst eines barsten Diebes zu bemächtigen; wohl aber hat bei einem großen Notzustande ein ganzes Volk das Recht dazu.
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Warum denn? Weil dann der Herr Selbst im Volke waltend auftritt und bewirkt dadurch für die nimmersatten Wucherer ein gerechtes Gericht. - Nur sollte sich da niemand, außer im höchsten Notfalle, erlauben, die Wucherer und die reichen Hartherzigen zu ermorden, sondern ihnen nur so viel von ihren höchst überflüssigen Schätzen wegzunehmen, als das Volk zu seiner Unterstützung nötigst bedarf, um sich wieder auf die Füße des friedlichen Erwerbes stellen zu können.
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Dem reichen Wucherer aber solle noch immer so viel gelassen werden, daß er auf der Welt keine Not leide; denn das ist ja sein einziger Lohn für seine Arbeit. Der Herr aber will niemanden strafen, sondern jedermann nur belohnen nach der Art seiner Tätigkeit.
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Da der Reiche und Wucherer aber nach diesem Erdenleben nichts mehr zu erwarten hat, da ist es ja recht und billig, daß er für sein Talent dort seinen Lohn findet, wo er gearbeitet hat.
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Zudem will der Herr auch keinen Menschen auf dieser Welt völlig richten, damit da für einen jeden die Möglichkeit noch vorhanden bleibe, sich freiwillig von der Welt abzuwenden und zum Herrn zurückzukehren. Würde nun solch einem reichen Wucherer alles weggenommen werden, so erscheint er schon als völlig gerichtet; denn Verzweiflung wird sich seiner bemächtigen und eine endlose Zornwut, in der er unmöglich je den Weg des Heils betreten kann. Ist ihm aber noch ein genügendes Vermögen gelassen worden, so ist er fürs erste keiner irdischen Not ausgesetzt und erscheint auch nicht als völlig unbelohnt für sein Spartalent; fürs zweite aber kann er in diesem Zustande als nicht völlig gerichtet ja auch noch den Rat befolgen, den der Herr dem reichen Jünglinge gegeben hat, und kann dadurch zum ewigen Leben gelangen.
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Am wenigsten aber sollen bei solchen äußersten Unternehmungen von seiten eines tiefverarmten Volkes blutige Grausamkeiten ausgeübt werden; denn sobald solches geschieht, da wirkt nicht mehr der Herr mit dem Volke und das Volk wird seine Tat nicht gesegnet sehen! Denn wenn es heute siegen wird, so wird es morgen wieder geschlagen, und da wird ein Blut wider das andere fließen! Nie soll der Mensch vergessen, daß alle Menschen seine Brüder sind. Was er unternimmt, das soll er stets mit einem liebeerfüllten Herzen unternehmen; niemandem soll er je etwas Böses tun wollen, sondern allezeit nur etwas Gutes, besonders im geistigen Teile zum ewigen Leben Wirkendes.
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Ist so sein Sinn beschaffen, dann wird der Herr seine Handlung segnen, im Gegenteile aber verfluchen! Denn so der Herr Selbst niemandem ein ewig tödlicher Richter sein will, dem doch alle Gewalt im Himmel und auf Erden eigen ist, und Er niemanden zu fragen hat, was Er tun oder nicht tun soll, um so weniger soll ein Mensch auf der Erde etwas nach seinem argen Willen tun.
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Wehe aber dem Volke, welches ohne die äußerste Notwendigkeit sich gegen die Reichen und Mächtigen erhebt! Das wird für seine Tat bitterst gezüchtigt werden; denn die Armut ist des Herrn. Wer den Herrn liebt, der liebt auch die Armut; der Reichtum und das Wohlleben aber ist der Welt und des Satans! Wer nach diesem trachtet, was der Welt ist, und es liebt, der hat sich vom Scheitel bis zur Zehe dem Satan einverleibt!
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Solange also irgendein Volk sich des Tages nur einmal halbwegs sättigen und noch das Leben erhalten kann, so lange auch soll es sich nicht erheben. Wenn aber die Reichen und Wucherer beinahe alles an sich gerissen haben, so daß Tausenden von armen Menschen augenscheinlichst der Hungertod droht, dann ist es Zeit, sich zu erheben und die überflüssigen Güter der Reichen untereinander zu teilen; denn dann will es der Herr, daß die Reichen bis zu einem großen Teile für ihre schändliche Eigenliebe und Habsucht gezüchtigt werden sollen.
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Zum Schlusse der Abhandlung über dieses Gebot dürfte vielleicht noch jemand fragen, ob die Zinsnahme für geliehene Kapitalien nicht gewisserart auch wider das siebente Gebot ist? Da sage ich: Wenn in einem Staate der Zinsfuß gesetzlich bestimmt ist, so ist es auch erlaubt, nach diesem Zinsfuße von den Reichen die Interessen zu nehmen; hat aber jemand einem Bedürftigen ein erforderliches Kapital geliehen, so soll er dafür keine Zinsen verlangen.
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Hat sich dieser Notdürftige mit diesem Kapital insoweit geholfen, daß er sich nun in seiner Gewerbshantierung bürgerlich wohl befindet, so soll er darauf bedacht sein, das geliehene Kapital seinem Freunde wieder zurückzuerstatten. Will er aus Dankbarkeit die gesetzlichen Zinsen zahlen, so soll sie der Ausleiher nicht annehmen, wohl aber den Rückzahler erinnern, solche an seine ärmeren Brüder zu verabfolgen nach seiner Kraft.
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Ganz Armen aber soll niemand ein Kapital leihen, sondern was einer ihnen gibt, das soll er ihnen ganz geben. Das ist in dieser Hinsicht der Wille des Herrn. Wer ihn befolgt, der wird des Herrn Liebe haben. - Da wir somit alles berührt haben, was dieses Gebot betrifft, so können wir uns sogleich in den achten Saal begeben, allda wir ein Gebot kennen lernen werden, das diesem siebenten in vieler Hinsicht gleichen wird. -

Fußnoten