Gottes Neue Bibel

Himmelsgaben
Band 2

Worte aus der Höhe der Höhen, neben den großen Werken der Neuoffenbarung

- Kapitel 160 -

Von der Heiligkeit der Ehe

10. Juni 1847
Sagt Er zu ihnen: Moses hat euch eurer Herzenshärtigkeit wegen gestattet, eure Weiber zu entlassen; von Anfang aber ist es nicht so gewesen. Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, bricht die Ehe. - Sagen zu Ihm die Jünger: Wenn das Recht zwischen Mann und Frau so ist, dann ist es nicht gut heiraten. - Er aber sagte zu ihnen: Nicht alle fassen dieses Wort, sondern die, welchen es gegeben ist. Denn es gibt Verschnittene, die so geboren sind von Mutterleib her, und gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten wurden, und gibt Verschnittene, die sich selbst verschnitten haben um des Reichs der Himmel willen. Wer es zu fassen vermag, fasse es. (Matth.19,8-12) 
1
In dieser Stelle des Evangeliums wird hauptsächlich der Ehebruch angezogen und was alles als ein Ehebruch angesehen werden kann, wenn die Gesetze der Ehe vorher entschieden und hinreichend bekanntgegeben sind; denn ohne eine solche Entscheidung und Bekanntmachung der Ehegesetze hört natürlich auch der Ehebruch auf, als eine bare Sünde zu gelten.
2
Wer für die Ehe völlig untauglich ist aus einem oder dem andern Grunde, der da im Matthäus Kap.19, Vers 12, angeführt ist, der kann auch keinen Ehebruch begehen, indem er völlig zeugungsunfähig ist. Wer immer aber zeugungsfähig ist, ob ledigen Standes oder ob verehelicht, kann ein Ehebrecher werden, so er ein Weib beschläft, das da verehelicht ist, ob sie mit dem Manne lebt oder vom selben durch einen Scheidebrief getrennt ist.
3
Dasselbe ist auch von einer ledigen oder verehelichten Weibsperson der Fall, wenn sie mit einem verehelichten Manne eine Sache hat, der schon ein Weib hat - außer das Weib wäre entschieden unfruchtbar. In diesem Falle kann der Mann auch eine oder mehrere Mägde mit der Einwilligung des rechtmäßigen Weibes beschlafen, um sich aus ihnen Kinder zu zeugen. Aber ohne Einwilligung des rechtmäßigen Weibes begeht er ebenfalls den Ehebruch, so wie jede Dirne, die sich wider den Willen des rechtmäßigen Weibes dem Manne hingibt.
4
Das Weib aber bricht allezeit die Ehe, so sie mit einem andern eine Sache macht - es müßte nur sein, daß der Mann erweislichermaßen die im Evangelium angezeigten Gebrechen hätte und das Weib hätte vor der Ehe nichts davon gewußt, oder der Mann hätte sich, als er schon verehelicht war, ohne Wissen des Weibes selbst verschnitten oder verschneiden lassen. Wenn aber das jemand an dem Manne gewaltsam verübt hätte aus was immer für argem Grunde, so wird das Weib zur Ehebrecherin, so sie sich ohne Wissen, Willen und Verlangen des unglücklich gemachten Mannes hätte von jemanden beschlafen lassen. Wenn aber der Mann solches will und verlangt, so begeht das Weib auch keinen Ehebruch, so sie sich von einem Ledigen oder einem reinen Witwer beschlafen läßt; ließe sie sich aber von einem Verehelichten beschlafen, dann würde sie auch die Ehe brechen mit dem, von dem sie sich beschlafen ließe.
5
Ließe sich aber ein Weib bloß der Wollust wegen beschlafen, sei es von wem immer, dann begeht sie neben dem Ehebruche auch die Sünde der Hurerei und der völligen Unzucht, wodurch sie sich dann eine dreifache Strafe an den Hals zieht, und sie wäre nach Moses mit dem Feuer zu bestrafen.
6
So aber ein Lediger mit einer Ledigen Unzucht treibt, und es vermeiden beide die Zeugung, dann begehen beide das Verbrechen des Kindesmordes und sollen danach bestraft werden. Möchten aber beide einen Nachkommen zeugen, da soll dem ledigen Manne die Dreiviertelverpflegung des Kindes zufallen nebst der Verpflichtung, das Mädchen ehestmöglich zu ehelichen oder wenigstens alle Sorge zu tragen, daß das Mädchen an seiner Stelle einen Mann bekommt - und er soll nicht ehelichen, bis das Mädchen verehelicht ist; läßt er aber das Mädchen im Stiche und ehelicht eine andere, so wird er einst als ein Ehebrecher gezüchtigt werden in der Hölle!
7
So ein Lediger oder ein Witwer aber einem Mädchen die Liebe zusagt unter eidlichen Beteuerungen und das Mädchen hat es angenommen, er aber heiratet dennoch eine andere, so begeht er auch ein Ehebruch - außer das Mädchen hätte ihn verlassen, in welchem Falle aber dann sie sich des Ehebruchs schuldig macht, so sie ihm ihre Liebe entgegen beteuert hatte.
8
Solche aber, die im sogenannten freien Zöllibate leben und nicht verschnitten sind, aber dennoch Weiber und Mädchen beschlafen, diese sind allezeit die gröbsten Ehebrecher, indem sie allezeit ihr freies Gelübde brechen. Denn jede Brechung eines Gelübdes ist ein Ehebruch, außer das Gelübde wäre ein erzwungenes oder ein im Rausche gemachtes, das niemand zu halten schuldig ist, außer er habe sich nachträglich dazu bekannt oder weltliche Gesetze verlangen es wegen des allgemeinen Wohles.
9
So aber irgend Verschnittene geilen möchten, da sollen sie mit Ruten gezüchtigt werden, indem sie wohl sehen sollen, daß da in ihnen keine Zeugungskraft mehr vorhanden ist.
10
,,Aber", wird jemand sagen, ,,da sieht für den gesunden Verstand nirgends ein haltbarer Grund heraus, warum die Menschheit gerade in diesem Punkte gar so sehr eingeschränkt sein soll wider alle Anforderungen der Natur! Fürs Pissen und Kotlassen gibt es kein Gesetz, und das sind doch auch häßliche Verrichtungen, die die Natur verlangt! Gerade für diesen Akt nur, den ebendieselbe Natur verlangt, gibt es Regeln und Gesetze, daß man darob zu einem Narren werden möchte!"
11
Ich aber sage darauf: Eben in diesem Punkte kommt es darauf an, worauf das Evangelium mit den Worten hindeutet: Wer es fassen mag, der fasse es!
12
Ist denn nicht der Mensch der Kulminationspunkt aller Schöpfung?! - So er aber das doch unleugbar ist, kann da seine Zeugung ein gleichgültiger Akt sein?!
13
Die Zeugung der Tiere ist eine gerichtete und kann darum nicht anders als in der strengsten Ordnung verrichtet werden. Die Zeugung des Menschen aber ist eine freie; durch sie soll schon der erste freie Same in den Embryo gelegt werden, aus dem wieder ein freier Mensch hervorgehen soll. Wie soll aber dieser heilige Zweck erreicht werden, so mit diesem allerersten und allerwichtigsten Akte, bei denn es sich um das Allerhöchste handelt, die barste Schindluderei zu treiben gestattet wäre?! Durch Pissen und Kotlassen wird nichts erzeugt; aber bei dem Akte der Zeugung handelt es sich um die Werdung des Kulminationspunktes der ganzen Schöpfung!
14
Es handelt sich um das Wunder aller Wunder; um einen freien Menschen handelt es sich, der berufen ist, für ewig als ein Gott mit Gott zu leben und zu verrichten Gottes Taten!
15
Solch ein Akt, solch ein großer Akt sollte unter gar keiner Regel, in gar keiner Ordnung ausgeübt werden?! - O du kurzsichtiger Menschenverstand, der du dich gesund nennst und bist dennoch über und über voll Beulen und Geschwüren1
16
Die Ehe ist ja eben die erste Ordnung, in der die Menschheit gezeugt werden muß, so sie je in eine höhere Ordnung eingangsfähig werden soll! Die Ehe ist eine freie Einung zweier Herzen, zweier Seelen, zweier Geister, aus welcher einst die große Einung in Mir und mit Mir Selbst hervorgehen soll als ein Endzweck alles Seins.
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Wie und wann aber sollte das erreicht werden, wenn dazu nicht der erste Same durch eine wohlgeordnete, rechte Ehe und durch die durch sie bedingte geordnete Zeugung gelegt werden soll?!
18
Also fasse es, wer es fassen kann! - Durch Unzucht, Geilerei und Hurerei des Fleisches, also durch Ehebruch aller Art, kann für Gott keine Frucht gezeugt werden! - Darum ist derlei Sünde über Sünde! Denn Ich, Gott der Herr, bin die allerhöchste und vollkommenste Ordnung und kann daher nicht zugeben, daß der Mensch, als der Schluß all Meiner Schöpfung, gleich den Fröschen in stinkenden Pfützen gezeugt werden s o ll!
19
Das fasse, wer es fassen kann! Amen.

Fußnoten