Der Saturn
Darstellung dieses Planeten samt Ring und Monden und seiner Lebewesen
- Kapitel 40 -
Verbot der Selbstüberhebung. Gebot der Reinlichkeit. Scheu vor Totem. Leichenbestattung. Totenkult. Eheschließung
Worin besteht denn eine weitere politische Verfassung? - Sie besteht in dem, daß niemand zufolge seiner leiblichen Schönheit und Größe oder sonst auf irgendeine Weise groß von sich reden darf.
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Damit aber dieses wichtige Gebot allezeit beachtet wird, so wird schon den Kindern eingeprägt, daß sie sehr klein sind und daß alle weltliche Größe vor dem Großen Geiste als ein bloßes Nichts erscheint. Demnach getraut sich auch kein Patriarch oder Ältester und noch viel weniger ein anderes Familienmitglied irgend etwas Großes von sich zu denken.
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Was aber die Schönheit des Leibes betrifft, da sagen sie: ,,Wir sind samt und sämtlich alle gleich schön als Ebenbilder des Großen Geistes. Wer da sagen und glauben würde, er sei schön für sich und habe darin einen Vorzug vor jemand anderem, der würde sich dadurch dem ewigen Urbilde sogleich unähnlich gestalten, da er dann häßlicher würde als das häßlichste Tier auf dem Erdkörper."
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Zu diesem Gesetz tun freilich wohl auch die Geister der Verstorbenen so manchen Vorschub. Denn wenn irgend jemand von einer Eitelkeit befallen werden möchte, erblickt er gar bald vor sich irgendein recht scheußlich verzerrtes Gesichtgrinsen. Wer einmal so gestraft worden ist, läßt sicher auch alsbald alle Eitelkeit sinken; denn solches wissen die Saturnbewohner gar wohl, daß es mit den Geistern nie halbernstlich zu nehmen ist, sondern wenn diese sich auf eine oder die andere Art äußern, so gilt das immer für den reinsten Ernst. - Seht, das ist ein politisches Gesetz, welches von Groß und Gering, Alt und Jung beachtet wird.
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Und was die Größe betrifft, so geht solches sogar für alle ewigen Zeiten bleibend auf den Geist über, daß sie sich für möglichst klein halten. Aus diesem Grunde stehen die Saturngeister auch durchgehend nicht gut mit den Geistern dieser Erde, bei denen nichts als ihre vermeintliche Größe vorherrschend ist.
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Es gibt dann ferner noch ein häusliches Gesetz. Es ist begründet in der Anempfehlung und Beibehaltung der Reinlichkeit; darum ist es eine große Seltenheit, irgendeinen, sei es am Leibe oder an dessen Bekleidung, schmutzigen Menschen zu treffen.
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Dessenungeachtet ist dort eine Hauptlehre, auf den Leib ja nichts zu halten, da er sterblich ist - wohl aber alles auf den Geist, der unsterblich ist.
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Aus dem Grunde scheut der Saturnbewohner auch alles Tote und will, wie ihr wißt, sogar zu seiner Wohnung keine toten Häuser, sondern lebendige. Und noch weniger darf etwas Totes in einem Gott geweihten Tempel vorkommen.
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Aber reinlich muß darum dennoch alles gehalten werden, und vorzugsweise der Leib, da er eine Wohnung des unsterblichen Geistes ist. Das ist somit wieder eine Hausordnungsregel!
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Was geschieht denn im Saturn mit den Leibern der verstorbenen Menschen? - Die Leiber werden dort nicht begraben wie bei euch, auch werden sie nicht verbrannt, wie es in manchen Ländern eurer Erde der Fall ist, sondern die Leiber werden an einen Ort hingebracht, wo sich ein Pyramidenbaumwald vorfindet. Allda werden sie, mit dem Gesicht zur Erde gewendet, auf den Boden gelegt und mit Ästen desselben Baumes zugedeckt. - Die Leichname der Weiber werden gewöhnlich knapp am Stamme des Baumes, bei den Füßen zusammengebunden, an einen Ast des Baumes gehängt, so daß der Kopf beinahe den Boden berührt.
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Ihr werdet euch hier denken, wenn solche großen Leiber zu faulen und zu verwesen anfangen, so wird sich da auch notwendigerweise ein starker Übelgeruch weit und breit verbreiten müssen. Allein solches ist auf diesem Planeten durchaus nicht der Fall, sondern gerade das Gegenteil. Da die Leiber der Saturnmenschen ätherischer und leichter sind als eure auswendigen, groben ,,Schlangen"-Leiber, so verflüchten sie sich auch in kurzer Zeit nach dem Hinscheiden, und dieses Verflüchtigen erzeugt in einer solchen Gegend einen sehr angenehmen Geruch.
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Wenn solcher irgend die Nüstern eines Saturnmenschen berührt, so fällt er voll Dankbarkeit gegen den Großen Geist zur Erde nieder und bittet Ihn, daß Er es zulassen möchte, daß der Geist desjenigen, dessen Leibesduft nun seine Nüstern berührt hat, zu ihm kommen und mit ihm ein gemeinsames Loblied dem Großen Geiste für die Erlösung aus dem Kerker des Fleisches anstimmen möchte. Solches geschieht auch allzeit, besonders wenn es dem Bittenden darum ein ganz vollkommener Ernst ist.
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Trauern dort die Menschen, wenn jemand dem Leibe nach stirbt? - O nein, sondern wenn z.B. der Älteste gestorben ist, so tritt sobald der Nachälteste als sein Nachfolger in seine Ordnung, fordert alle Familienmitglieder auf, daß sie sich auf die Erde niederlegen und dem Großen Geiste danken, daß Er dem Patriarchen solch große Gnade erwiesen und ihn ins ewige Leben berufen habe.
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Dann müssen sie den Großen Geist bitten, daß Er es allergnädigst gestatten möchte, daß der Geist des Verstorbenen dem nun neuen Ältesten bald erscheinen und ihn führen möchte in des Tempels Heiligtum und ihn allda segne zum erhabensten Amte des Großen Geistes.
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Solches geschieht dann auch allzeit sichtbar für die ganze Familie. Der Geist kommt in seiner Glorie und heißt mit vernehmlichen Worten den neuen Ältesten ihm in das Heiligtum des Tempels, die ganze andere Familie aber in den Volksteil des Tempels zu folgen.
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Allda stellt der Geist vor dem Volke den neuen Ältesten auf den Predigeraltar, segnet ihn und zeigt der ganzen Familie an: ,,Daß es dem Großen Geiste wohlgefällig ist, daß dieser das heilige Amt übernommen hat, darum sie ihm auch in allem zu folgen und jegliches seiner Worte wohl zu beachten haben."
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Sodann empfiehlt er den Männern, auf die gewöhnliche Art seinen verstorbenen Leib hinwegzuschaffen, segnet noch die ganze Familie und verheißt dann, nach dem Willen des Großen Geistes so lange ein Lehrer und Führer der ganzen Familie zu verbleiben, als es dem Großen Geiste gefalle, den neu gestellten Patriarchen der gesamten Familie zum leitenden Vorstand zu belassen.
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Darnach verschwindet der Geist, der neue Älteste aber und die Familie fallen zur Erde nieder und danken dem Großen Geiste dafür. - Ist das Dankgebet vollendet, stehen alle auf, gehen stillschweigend nach Hause, nehmen sogleich die Hinwegschaffung des Leichnams vor und bringen ihn auf eine schon vorhin beschriebene Stelle.
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Stirbt ein Weib, so wird zwar auch um die Erscheinung ihres Geistes gebeten. Aber nach der Erscheinung wird bloß daheim ein Dankgebet verrichtet. Dann wird ihr Leichnam genommen und an die vorbestimmte Stelle gebracht. Der Leichnam des Weibes verflüchtigt sich noch viel schneller als der des Mannes, bei günstigen Verhältnissen so schnell, daß am zehnten Tag oft schon nicht mehr eine Spur zu finden ist, auch nicht einmal die eines Knochens.
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Diese schnelle Verwesung wird freilich naturmäßigerweise auch dadurch bewerkstelligt, daß der große Nadellaubbaum mit seinen Millionen Spitzen den unter ihm befindlichen Leichnam aller Elektrizität beraubt. Sobald aber diese aus irgendeinem naturmäßigen Körper völlig entweicht, vergeht auch der naturmäßige Körper so, als wäre er vom Feuer verzehrt worden.
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Seht, die Beachtung dieser Regeln ist auch wieder ein solches ,,wichtiges Hausgesetz", welches allzeit streng und genau zu beachten is t.
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Was haben wir denn noch für ein sehr beachtenswertes Hausgesetz? - Das ist das Gesetz der ehelichen Verbindung eines Mannes mit einem Weibe.
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Durch dieses Gesetz ist jeder Mann, wenn er das gerechte Alter von dreißig bis vierzig Jahren erlangt hat, streng verpflichtet, sich ein Weib nach seiner Wahl und nach seinem Wohlgefallen zu nehmen.
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Das darf er jedoch nicht selbst der Gewählten kundtun; sondern nur durch den Ältesten. Dieser beruft dann die Eltern der gewählten Braut und gibt ihnen die Not und den Willen des Bräutigams kund. Solche Kundgebung wird dann auch dankbarst als Wille des Großen Geistes angesehen. Darum denn auch ein solcher Brautwerber nie, so wie bei euch, einen sogenannten ,,Korb" bekommt.
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Sodann erst nimmt der Älteste den Bräutigam, führt ihn zu der Braut, nimmt ihre rechte Hand und seine Rechte und gibt sie zusammen. Dann müssen sie sich so halten und ihm, dem Ältesten, in den Tempel vor das Heiligtum folgen. Allda haben sie sich mit den Gesichtern auf den kegelförmig erhabenen Altar anzulehnen, während welcher Zeit der Älteste im Heiligtum betend den Geist (des Lichtes) beruft.
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Sobald dieser bei solcher Gelegenheit mit verhülltem Angesicht erscheint, beheißt der Älteste das Brautpaar sich aufzurichten. Dann stellt der Älteste ihnen die ehelichen Pflichten in einer guten Rede vor, welche ihrem Inhalt nach gewöhnlich in der Darstellung aller derjenigen Hausregeln besteht, die wir bis jetzt schon kennengelernt haben und deren wir noch einige kennenlernen werden.
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Ist solches geschehen, geht der Älteste von seinem Predigeraltare herab und macht eine Bewegung, als wollte er die Hände der zwei Brautleute von einander trennen. Allein dafür ist schon eine alte Regel da, daß solches nur eine formelle Andeutung ist, daß sie sich auf der Welt durch nichts je sollen trennen lassen.
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Nach dieser Zeremonie tritt der Älteste zur Seite, der Geist (des Lichtes) enthüllt sein Angesicht, segnet das Brautpaar, geht auf sie zu und trennt ihre Hände auseinander. - Solches bedeutet, daß nur der Tod oder die Scheidung des Geistes vom Leibe das Ehepaar gültig zu scheiden vermag.
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Darauf verschwindet der Geist und die Ehe ist geschlossen.
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Nun wird dem Großen Geiste ein Dank dargebracht. Und Er wird auch wieder gebeten, die Vermählten zu segnen mit einer Ihm wohlgefälligen Nachkommenschaft und sie nach seinem allerheiligsten Willen zu leiten. - Ist auch solches geschehen, dann stehen der Älteste und die Vermählten wieder auf und begeben sich voll Ehrerbietigkeit nach Hause, woselbst dann gewöhnlich ein allgemeines Familienmahl unter Lobpreisung des Großen Geistes gehalten wird.
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Am nächsten Tage wird es den Neuvermählten freigestellt, ob sie da verbleiben oder sich irgendwo anders eine Wohnung aufsuchen und errichten wollen. - Willigen sie ein, bei der allgemeinen Familie zu verbleiben, so wird ihnen alsbald ein eigener Ast zur Bewohnung eingeräumt und wird für sie ein neues Wohnhaus, eine neue Küche und Vorratskammer angefertigt. Wollen sie sich aber manchmal zufolge des geringen Platzes von der Familie trennen, so werden sie mit allem möglichen ausgestattet und können dann auch ihre Eltern und noch sonstige sehr nahe Verwandte mitnehmen.
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Wie sie's aber dann machen, wenn sie irgendeine andere Wohnung frei angetroffen haben, ist schon gesagt. -
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Das ist nun wieder eine Familien-Hausordnung! - Für heute lassen wir es dabei bewendet sein. Nächstens werden wir noch einige durchgehen und uns sodann zur geistigen Religionsverfassung wenden.