Gottes Neue Bibel

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Allioli - Arndt Bibel :: Theophilus Bibel

- Kapitel 15 -

Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen

(5. Mose 23,9-14)
1
Und der Herr redete zu Moses und Aaron und sprach:
2
Redet zu den Söhnen Israels und saget ihnen: Ein Mann, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein.
3
Und dann soll man urteilen, dass er mit diesem Gebrechen behaftet ist, wenn die hässliche Feuchtigkeit alle Augenblicke an seinem Leibe haftet und gerinnt.
4
Jedes Lager, auf dem er schläft, und jeder Ort, an dem er sitzt, soll unrein sein.
5
Wenn jemand sein Lager berührt, soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und soll unrein sein bis zum Abend.
6
Wenn sich irgend jemand da hinsetzt, wo er gesessen hat, so soll er seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
7
Wer seinen Leib berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
8
Wenn ein solcher Mensch auf einen, der rein ist, speit, so soll dieser seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
9
Der Sattel, auf dem er sitzt, soll unrein sein;
10
und was immer unter dem ist, der am Samenflusse leidet, soll unrein sein bis zum Abend. Wer etwas derartiges trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
11
Jeder, den ein solcher anrührt, ohne seine Hände zuvor gewaschen zu haben, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
12
Ein irdenes Gefäß, das er berührt, soll zerbrochen werden, ein hölzernes Gefäß aber soll mit Wasser abgewaschen werden.
13
Und wenn einer, der an einem solchen Übel leidet, geheilt ist, soll er nach seiner Reinigung sieben Tage zählen, und seine Kleider waschen, und den ganzen Leib in fließendem Wasser baden; und so wird er rein sein.
14
Am achten Tage aber soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, und vor dem Herrn zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses kommen, und sie dem Priester übergeben.
15
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten, und soll für ihn vor dem Herrn beten, dass er vom Samenflusse gereinigt werde.
16
Ein Mann, dem im Beischlafe der Same abgeht, soll seinen ganzen Leib mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
17
Kleid und Fell, welches er hatte, soll er mit Wasser waschen und es soll unrein sein bis zum Abend.
18
Das Weib, dem er beigewohnt, soll sich mit Wasser waschen und soll unrein sein bis zum Abend.
19
Eine Frau, die nach Ablauf je eines Monats den Blutfluss hat, soll sieben Tage abgesondert sein.
20
Ein jeder, der sie berührt, soll unrein sein bis zum Abend;
21
und alles, worauf sie in den Tagen ihrer Absonderung schläft oder sitzt, soll unrein sein.
22
Wer ihr Lager berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
23
Wer immer ein Gerät, auf dem sie gesessen hat, berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und soll unrein sein bis zum Abend.
24
Und wenn ein Mann zur Zeit ihres monatlichen Flusses Umgang mit ihr hat, so soll er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, auf dem er schläft, soll unrein sein.
25
Wenn eine Frau außer der Zeit ihres Flusses viele Tage am Blutfluss leidet, oder wenn nach dem monatlichen Blutabgange das Blut nicht aufhört zu fließen, soll sie unrein sein, so lange sie diesem Gebrechen unterliegt, wie zur Zeit des Monatsflusses.
26
Jedes Lager, auf dem sie schläft, und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, soll unrein sein.
27
Wer solches berührt, soll seine Kleider waschen, und sich mit Wasser waschen, und unrein sein bis zum Abend.
28
Wenn das Blut still steht und aufhört zu fließen, so soll sie noch sieben Tage ihrer Reinigung zählen;
29
und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben für sich dem Priester an den Eingang des Zeltes des Zeugnisses bringen.
30
Dieser soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer herrichten und für sie wegen ihres unreinen Flusses vor dem Herrn beten.
31
Lehret also die Söhne Israels, dass sie die Unreinigkeit meiden und nicht durch ihre Unreinheit des Todes seien, wenn sie mein Zelt, das unter ihnen ist, verunreinigen.
32
Das sind die Vorschriften für den, der am Samenfluss leidet, sowie für den, welcher sich durch Beiwohnung verunreinigt,
33
und für die in den Monatszeiten abgesonderten, oder an beständigem Blutflusse leidenden Frauen, und für die Männer, welche solchen beiwohnen.

Das Gesetz über die körperlichen Ausscheidungen

(5. Mose 23,9-14)
1
Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2
Redet zu den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn irgendein Mann an seinem Fleisch flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluss.
3
Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Fluss: Lässt sein Fleisch seinen Fluss triefen oder hält sein Fleisch seinen Fluss zurück, so ist das seine Unreinheit.
4
Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein.
5
Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
6
Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
7
Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
8
Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
9
Und jeder Wagen, auf dem der Flüssige fährt, wird unrein sein.
10
Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
11
Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
12
Und das Tongefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.
13
Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Fluss, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein.
14
Und am achten Tag soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben;
15
und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor dem HERRN wegen seines Flusses.
16
Und wenn einem Mann der Samenerguss entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
17
Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguss kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend.
18
Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguss, sie sollen sich im Wasser baden und werden unrein sein bis an den Abend.
19
Und wenn eine Frau flüssig ist und ihr Fluss an ihrem Fleisch Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend.
20
Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21
Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
22
Und jeder, der irgendein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
23
Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend.
24
Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein.
25
Und wenn eine Frau ihren Blutfluss viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluss hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein.
26
Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit.
27
Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
28
Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Fluss, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.
29
Und am achten Tag soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft;
30
und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor dem HERRN wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.
31
Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, dass sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32
Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguss entgeht, so dass er durch ihn unrein wird,
33
und für die, die krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluss hat, es sei Mann oder Frau, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.