Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Allioli - Arndt Bibel :: Theophilus Bibel

- Kapitel 19 -

Drei Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; Josua 20,1-9)
1
Wenn der Herr, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er dir übergeben will, und du es in Besitz genommen hast, und in seinen Städten und Häusern wohnest,
2
so sollst du dir in der Mitte des Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird, drei Städte bestimmen,
3
und sollst den Weg dahin sorgfältig bahnen, und das ganze Gebiet deines Landes in drei gleiche Teile einteilen, damit jeder, der eines Totschlags wegen flüchten muss, einen Ort in der Nähe habe, wohin er entweichen könne.
4
Dies soll die Bestimmung für einen flüchtigen Totschläger sein, dessen Leben geschützt werden soll: Wer seinen Nächsten unversehens erschlagen hat und von wem es erwiesen ist, dass er keinen Hass gegen ihn gehegt habe, weder gestern noch vorher,
5
sondern dass er mit ihm arglos in dem Wald gegangen ist, um Holz zu fällen, und dass die Axt bei dem Fällen der Bäume seiner Hand entfuhr, und das Eisen aus dem Stiele glitt, und seinen Freund traf und tötete, ein solcher soll in eine der vorgenannten Städte fliehen und am Leben bleiben;
6
damit nicht etwa der nächste Verwandte desjenigen, dessen Blut vergossen worden ist, durch seinen Schmerz gereizt, ihn verfolge und ihn, wenn der Weg weit wäre, einhole und erschlage, obwohl er doch des Todes nicht schuldig ist, weil er erweislich vordem gegen den Getöteten keinen Hass gehegt hat.
7
Darum befehle ich dir, drei Städte in gleicher Entfernung voneinander auszusondern.
8
Wenn aber der Herr, dein Gott, wie er deinen Vätern geschworen hat, dein Gebiet erweitern und dir das ganze Land geben wird, das er ihnen verheißen hat,
9
(wenn du anders seine Gebote hältst und tuest, was ich dir heute gebiete, dass du den Herrn, deinen Gott, liebest und auf seinen Wegen allezeit wandelst), so sollst du noch drei andere Städte hinzufügen und die Zahl der vorhergenannten drei Städte verdoppeln;
10
damit nicht in der Mitte des Landes, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitze geben wird, unschuldiges Blut vergossen werde und du nicht Blutschuld auf dich ladest.
11
Wenn aber jemand seinem Nächsten aus Hass nach seinem Leben trachtet und ihn überfällt und schlägt, und er stirbt, und jener flieht dann in eine von den erwähnten Städten,
12
so sollen die Ältesten dieser Stadt hinsenden, und ihn aus dem Zufluchtsorte wegholen lassen, und in die Hand des Verwandten desjenigen überliefern, dessen Blut vergossen worden ist, und er soll sterben.
13
Du sollst kein Erbarmen mit ihm haben und das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, dass es dir wohlgehe.

Grenzen des Eigentums

14
Du sollst die Grenzen deines Nächsten, welche die Vorfahren gesetzt haben, nicht wegnehmen, noch verrücken in deinem Besitztum, das der Herr, dein Gott, dir in dem Lande geben wird, welches du zum Besitze erhalten wirst.

Das Gesetz über die Zeugen

(Matthäus 18,15-20)
15
Ein einziger Zeuge soll gegen niemand auftreten, welches auch die Verschuldung oder Übeltat sein mag, sondern auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin habe jede Sache Geltung.
16
Wenn ein lügenhafter Zeuge wider jemand auftritt und ihn einer Übertretung beschuldigt,
17
so sollen die beiden, welche den Streit haben, vor den Herrn hintreten, im Angesichte der Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden.
18
Und wenn diese nach sorgfältiger Untersuchung gefunden haben, dass der falsche Zeuge gegen seinen Bruder eine Lüge gesprochen hat,
19
so sollen sie ihm vergelten, was er seinem Bruder anzutun gedachte, und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen;
20
damit die übrigen es hören, und Furcht haben, und nimmermehr derartiges zu tun wagen.
21
Du sollst kein Erbarmen gegen ihn üben, sondern Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß fordern.

Drei Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; Josua 20,1-9)
1
Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie austreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst:
2
so sollst du dir drei Städte aussondern inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.
3
Du sollst dir den Weg dahin zurichten, und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen; und das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehe.
4
Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin fliehen soll, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er hasste ihn vorher nicht,
5
wie etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibe;
6
damit nicht der Bluträcher, weil sein Herz entbrannt ist, dem Totschläger nachsetze und ihn erreiche, weil der Weg lang ist, und ihn totschlage, obwohl ihm kein Todesurteil gebührt, da er ihn vorher nicht hasste.
7
Darum gebiete ich dir und sage: Drei Städte sollst du dir aussondern.
8
Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitert, so wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,
9
(wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, indem du den HERR, deinen Gott, liebst und auf seinen Wegen wandelst alle Tage) so sollst du dir zu diesen dreien noch drei Städte hinzufügen;
10
damit nicht unschuldiges Blut vergossen werde inmitten deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir sei.
11
Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst, und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte:
12
so sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers liefern, dass er sterbe.
13
Dein Auge soll seiner nicht schonen; und du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegschaffen, und es wird dir wohlgehen.

Grenzen des Eigentums

14
Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen.

Das Gesetz über die Zeugen

(Matthäus 18,15-20)
15
Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.
16
Wenn ein ungerechter Zeuge gegen jemand auftritt, um ein Vergehen gegen ihn zu bezeugen,
17
so sollen die beiden Männer, die den Streit haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen sein werden.
18
Und die Richter sollen wohl nachforschen; und siehe, ist der Zeuge ein falscher Zeuge, hat er Falsches gegen seinen Bruder bezeugt,
19
so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
20
Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und fortan nicht mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte begehen.
21
Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!