Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Elberfelder Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 22 -

1
Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen.
2
Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück.
3
Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht, und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.
4
Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten.
5
Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott.
6
Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen;
7
du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele.
9
Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden(a). -
10
Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. -
11
Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen.
12
Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle(b), womit du dich umhüllst.

Gesetze der Sexualmoral

13
Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie
14
und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden:
15
so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen;
16
und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie;
17
und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen;
19
und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. -
20
Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden,
21
so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
22
Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23
Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,
24
so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. -
25
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.
26
Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache.
27
Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie.
28
Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
29
so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage.

Fußnoten

(a)22:9 d.h. als Strafe dafür dem Heiligtum verfallen
(b)22:12 d.h. deines Obergewandes. Vergl. 4. Mose 15,38
1
Wenn du den Ochsen, oder das Schaf deines Bruders herumirren siehst, sollst du nicht vorübergehen, sondern sie deinem Bruder zurückbringen;
2
und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt und du ihn nicht kennst, sollst du sie in dein Haus führen, und sie sollen so lange bei dir bleiben, bis dein Bruder sie sucht und sie wieder erhält.
3
Ebenso sollst du mit dem Esel, und mit dem Kleide, und mit jeder Sache deines Bruders tun, die ihm verloren gegangen ist; wenn du sie findest, sollst du sie nicht liegen lassen, wie etwas, was dich nichts angeht.
4
Wenn du siehst, dass der Esels deines Bruders, oder sein Ochs auf dem Wege niedergefallen ist, so sollst du es nicht unbeachtet lassen, sondern sie mit ihm aufrichten.
5
Ein Weib soll nicht Männerkleidung anlangen und ein Mann soll nicht Weiberkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist vor Gott ein Greuel.
6
Wenn du auf dem Wege, auf einem Baume oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem die Mutter auf den Jungen oder den Eiern sitzt, so nimm sie nicht mit den Jungen,
7
sondern lass sie wegfliegen und behalte nur die Jungen, dass es dir wohlgehe und du lange lebest.
8
Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Dachgeländer ringsherum; damit in deinem Hause kein Blut vergossen werde und du nicht Schuld tragest, wenn jemand fällt und herunterstürzt.
9
Du sollst deinen Weinberg nicht mit einem zweiten Samen besäen; dass nicht der Ertrag des Samens, den du gesäet, und der des Weinberges zugleich geheiligt werde.
10
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zugleich pflügen.
11
Du sollst kein Kleid anziehen, das von Wolle und Linnen gewebt ist.
12
Du sollst dir an den Kanten deines Mantels, mit dem du dich umhüllst, an den vier Ecken Quasten machen.

Gesetze der Sexualmoral

13
Wenn jemand ein Weib nimmt, und wird ihr darnach abgeneigt,
14
und sucht Gelegenheit, sie zu entlassen, indem er sie in schlimmen Ruf bringt und spricht: Ich habe dies Weib genommen, und als ich zu ihr ging, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden;
15
so sollen ihr Vater und ihre Mutter sie nehmen und die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit zu den Ältesten der Stadt, die im Tore sind, bringen:
16
und der Vater soll sagen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und weil er ihr abgeneigt ist,
17
bringt er sie in schlimmen Ruf und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden; doch sehet, hier sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter; und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18
Alsdann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen, und ihn schlagen,
19
und ihn zudem zu einer Geldstrafe von hundert Sekel Silbers verurteilen, die er dem Vater des Mädchens geben soll, weil er eine Jungfrau Israels in schlimmen Ruf gebracht hat; und er soll sie zum Weibe behalten und sie zeit seines Lebens nicht entlassen dürfen.
20
Wenn es aber wahr ist, was er vorbringt, und das Mädchen ist nicht als Jungfrau erfunden worden,
21
so soll man sie vor die Türe des Hauses ihres Vaters hinausstoßen, und die Männer aus jener Stadt sollen sie steinigen, und sie soll sterben, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie im Hause ihres Vaters Unzucht trieb; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.
22
Wenn ein Mann mit dem Weibe eines andern Umgang gehabt hat, so sollen beide sterben, das ist der Ehebrecher und die Ehebrecherin; und so sollst du das Böse aus Israel hinwegschaffen.
23
Wenn ein Mann sich mit einer Jungfrau verlobt hat und jemand in der Stadt trifft sie und wohnt ihr bei,
24
so sollst du beide zum Tore jener Stadt hinausführen, und sie sollen gesteinigt werden: das Mädchen, weil es nicht gerufen hat, während es doch in der Stadt war; den Mann, weil er das Weib seines Nächsten entehrt hat; und so sollst du das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen.
25
Wenn aber ein Mann eine verlobte Jungfrau auf dem Felde trifft und wohnt ihr bei, ihr Gewalt antuend, so soll er allein sterben;
26
das Mädchen soll nichts erleiden, sie ist des Todes nicht schuldig; denn wie ein Räuber sich gegen seinen Bruder erhebt, und ihn erschlägt, so ist es auch dem Mädchen ergangen.
27
Sie war allein auf dem Felde, sie rief, aber niemand war da, der sie befreite.
28
Wenn ein Mann eine unverlobte Jungfrau trifft und tut ihr Gewalt an, und die Sache kommt vor Gericht,
29
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silbers geben und soll sie zum Weibe nehmen, weil er sie erniedrigt hat; er soll sie sein ganzes Leben hindurch nicht entlassen können.
30
Niemand soll das Weib seines Vaters nehmen und dessen Decke nicht aufheben.