Gottes Neue Bibel

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

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- Kapitel 48 -

Die Teilung des Landes

1
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus(a), nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
10
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11
Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge(b) soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
14
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausend fünfhundert, und an der Ostseite viertausend fünfhundert, und die Westseite viertausend fünfhundert.
17
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertundfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertundfünfzig, und gegen Osten zweihundertundfünfzig, und gegen Westen zweihundertundfünfzig.
18
Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20
Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt(c).
21
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen(d), soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Und dies sollen die Ausgänge(e) der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausend und fünfhundert Ruten Maß;
31
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32
Und nach der Ostseite hin, viertausend und fünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33
Und an der Südseite, viertausend und fünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34
An der Westseite, viertausend und fünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35
Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst(f).

Fußnoten

(a)48:1 Vergl. Kap. 47,17
(b)48:13 d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen
(c)48:20 d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden
(d)48:21 Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)
(e)48:30 d.h. die vier äußersten Seiten
(f)48:35 H. Jahwe-Schammah

Die Teilung des Landes

1
Dies sind die Namen der Stämme. An der Nordseite, an der Straße von Hethalon nach Emath hin, der Hof Enan, an der Grenze von Damaskus nach Norden hin an der Straße von Emath. Dies gehöre ihm von der Ostseite bis zum Meere: Anteil Dans.
2
An der Grenze von Dan von der Ostseite bis an das Meer: Aser einen Anteil.
3
An der Grenze Asers von der Ostseite bis an die Meerseite: Nephthali einen Anteil.
4
An der Grenze Nephthalis von der Ostseite bis an die Meerseite: Manasse einen Anteil.
5
An der Grenze Manasses von der Ostseite bis an die Meerseite: Ephraim einen Anteil.
6
An der Grenze Ephraims von der Ostseite bis an die Meerseite: Ruben einen Anteil.
7
An der Grenze Rubens von der Ostseite bis an die Meerseite: Juda einen Anteil.
8
An der Grenze Judas von der Ostseite bis an die Meerseite sollt ihr die Erstlingsplätze absondern, fünfundzwanzigtausend in der Breite und ebenso viel in der Länge, von der Ostseite bis an die Meerseite, wie alle andern Anteile, und mitten darin soll das Heiligtum liegen.
9
Die Erstlingsteile, welche ihr für den Herrn absondern werdet, sollen fünfundzwanzigtausend lang und zehntausend breit sein.
10
Von diesen Erstlingsteilen sollen für das Heiligtum der Priester gehören: Gegen Mitternacht fünfundzwanzigtausend in der Länge, gegen Abend zehntausend in der Breite, gegen Morgen zehntausend in der Breite, und gegen Mittag fünfundzwanzigtausend in der Länge, mitten darin soll das Heiligtum des Herrn liegen.
11
Den Priestern, den Söhnen Sadoks, die meine Vorschriften beobachtet haben und nicht abirrten, als die Söhne Israel abirrten, wie auch die Leviten irre gingen, gehöre das geheiligte.
12
Ihnen also soll der Erstlingsteil des Landes, das Hochheilige, gehören an der Grenze der Leviten.
13
Die Leviten aber sollen an der Grenze der Priester herlaufend fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge, und zehntausend in der Breite erhalten. Im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend betragen.
14
Davon sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen noch sollen die Erstlingsteile des Landes an andere übergehen, denn sie sind dem Herrn geheiligt.
15
Die fünftausend aber, welche von der Breite der fünfundzwanzigtausend noch übrig sind, sollen nicht geheiligt sein, sondern zu Wohnungen und Weideplätzen deinen und die Stadt selbst soll mitten darin liegen.
16
Dies soll ihr Maß sein: Auf der Nordseite viertausend und fünfhundert, auf der Südseite viertausend und fünfhundert, auf der Ostseite viertausend und fünfhundert und auf der Westseite viertausend und fünfhundert.
17
Als Weideplätze aber sollen der Stadt gehören: Gegen Norden zweihundert und fünfzig, gegen Süden zweihundert und fünfzig, gegen Osten zweihundert und fünfzig, gegen das Meer zu zweihundert und fünfzig.
18
Was in der Länge neben dem Erstlingsanteile für das Heiligtum übrig ist, zehntausend gegen Osten und zehntausend gegen Westen, soll wie der Erstlingsanteil des Heiligtums sein und der Ertrag desselben zu Unterhalt derer gehören, welche der Stadt dienen.
19
Die aber für die Stadt tätig zu sein haben, sollen aus allen Stämmen Israels genommen werden.
20
Alle Erstlingsanteile also zusammen, fünfundzwanzigtausend auf fünfundzwanzigtausend ins Geviert, sollen als Erstlingsanteil für das Heiligtum abgesondert werden und als Eigentum für die Stadt.
21
Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem Erstlingsanteil des Heiligtums und neben dem Besitze der Stadt gegenüber den fünfundzwanzigtausend der Erstlingsanteile bis zur Ostgrenze und gegen das Meer hin vor den fünfundzwanzigtausend Ellen bis zur Grenze dem Meere zu, dies soll den Fürsten gehören; die Erstlingsanteile für das Heiligtum und das Heiligtum des Tempels sollen mitten darin sein.
22
Und was vom Besitze der Leviten und dem Besitztum der Stadt zwischen den Anteilen übrigbleibt, soll dem Fürsten gehören; zwischen den Grenzen Judas und Benjamins soll es dem Fürsten gehören.
23
Hierauf kommen die übrigen Stämme: Von Morgen gegen Abend: Benjamin einen Anteil.
24
Von Benjamins Grenze von Osten gegen Westen: Simeon einen.
25
An Simeons Grenze von Osten gegen Westen: Issachar einen.
26
An Issachars Grenze von Osten gegen Westen: Zabulon einen.
27
An Zabulons Grenze von Osten gegen Westen: Gad einen.
28
An Gads Grenze auf der Südseite gegen Mittag hin sei die Grenze von Thamar bis zum Haderwasser von Kades als Erbteil gegen das große Meer hin.
29
Dies ist das Land, welches ihr durch das Los unter die Stämme Israels verteilen sollt, und dies sollen ihre Erbteile sein, spricht der Herr, Gott.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Und dies seien die Ausgänge der Stadt: Auf der Seite gegen Mitternacht miss viertausend fünfhundert.
31
Und die Tore der Stadt sollen die Namen der Stämme Israels führen. Gegen Mitternacht sollen drei Tore sein: Rubens Tor, eines; Judas Tor, eines; Levis Tor, eines.
32
An der Seite gegen Morgen seien wieder viertausend fünfhundert, und drei Tore: Josephs Tor, eines; Benjamins Tor, eines; Dans Tor, eines.
33
An der Seite gegen Mittag miss auch viertausend fünfhundert, und drei Tore seien: Simeons Tor, eines; Issachars Tor, eines; Zabulons Tor, eines.
34
An der Seite gegen Abend viertausend fünfhundert, und daselbst drei Tore: Gads Tor, eines; Asers Tor, eines; Nephthalis Tor, eines.
35
Ringsum achtzehntausend, und der Name der Stadt sei von jenem Tage an: Der Herr ist daselbst.