Gottes Neue Bibel

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Elberfelder Bibel von 1932

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- Kapitel 48 -

Die Teilung des Landes

1
Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus(a), nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los.
2
Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines.
3
Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines.
4
Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines.
5
Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines.
6
Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines.
7
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
8
Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: fünfundzwanzigtausend Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein.
9
Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und zehntausend in die Breite sein.
10
Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge, und gegen Westen zehntausend in die Breite, und gegen Osten zehntausend in die Breite, und gegen Süden fünfundzwanzigtausend in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein.
11
Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind,
12
ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten.
13
Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite erhalten; die ganze Länge(b) soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
14
Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig.
15
Und die fünftausend Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der fünfundzwanzigtausend, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein.
16
Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite viertausend fünfhundert Ruten, und die Südseite viertausend fünfhundert, und an der Ostseite viertausend fünfhundert, und die Westseite viertausend fünfhundert.
17
Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden zweihundertundfünfzig Ruten, und gegen Süden zweihundertundfünfzig, und gegen Osten zweihundertundfünfzig, und gegen Westen zweihundertundfünfzig.
18
Und das Übrige in der Länge gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, zehntausend Ruten, gegen Osten und zehntausend gegen Westen, (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer) dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen.
19
Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels.
20
Das ganze Hebopfer soll fünfundzwanzigtausend Ruten bei fünfundzwanzigtausend sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt(c).
21
Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der fünfundzwanzigtausend Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der fünfundzwanzigtausend, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen(d), soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein.
22
Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören.
23
Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los.
24
Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines.
25
Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines.
26
Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines.
27
Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines.
28
Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer.
29
Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.

Die Tore der Stadt und ihr Name

30
Und dies sollen die Ausgänge(e) der Stadt sein: Von der Nordseite an viertausend und fünfhundert Ruten Maß;
31
und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines.
32
Und nach der Ostseite hin, viertausend und fünfhundert Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines.
33
Und an der Südseite, viertausend und fünfhundert Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines.
34
An der Westseite, viertausend und fünfhundert Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines.
35
Ringsum achtzehntausend Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst(f).

Fußnoten

(a)48:1 Vergl. Kap. 47,17
(b)48:13 d.h. die beiden Langseiten von Osten nach Westen
(c)48:20 d.h. vom ganzen Hebopfer soll der vierte Teil vom Flächenraum des heiligen Hebopfers (des Anteils der Priester und der Leviten) der Stadt gegeben werden
(d)48:21 Das Gebiet des Fürsten soll demnach auf beiden Seiten des Gebietes der Priester, der Leviten und der Stadt liegen, und zwar westlich bis zum Meere und östlich bis zum Jordan hin reichen, indem es sich westlich und östlich so weit wie die Stammgebiete erstreckt. (Vergl. Kap. 45,7)
(e)48:30 d.h. die vier äußersten Seiten
(f)48:35 H. Jahwe-Schammah