Gottes Neue Bibel

Das vierte Buch Mose: Numeri

Lutherbibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 29 -

Opfer am Fest der Posaunen

(3. Mose 23,23-25)
1
Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-
2
und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
3
dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
4
und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;
5
auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-
6
außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

Opfer am Tag der Versöhnung

(3. Mose 16,1-34; 3. Mose 23,26-32)
7
Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,
8
sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
9
mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,
10
und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;
11
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

Opfergaben zum Laubhüttenfest

(5. Mose 16,13-17)
12
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern
13
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
14
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,
15
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;
16
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17
Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
19
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
20
Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21
mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
22
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
23
Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
25
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
26
Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
28
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
29
Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
31
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
32
Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
34
dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
35
Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36
und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;
37
samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;
38
dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.
39
Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
40
Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

Opfer am Fest der Posaunen

(3. Mose 23,23-25)
1
Auch der erste Tag des siebenten Monats soll euch ehrwürdig und heilig sein; keine knechtliche Arbeit sollt ihr an demselben tun, weil er der Tag des Posaunenschalles ist.
2
Und ihr sollt dem Herrn als Brandopfer, zum lieblichen Geruche, einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
3
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder,
4
ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer;
5
und einen Ziegenbock als Sündopfer, der zur Sühne für das Volk dargebracht wird;
6
außer dem Brandopfer am ersten Tage des Monats mit den dazu gehörigen Speiseopfern, und dem immerwährenden Brandopfer mit den herkömmlichen Trankopfern; nach derselben Weise sollt ihr es zum lieblichen Geruche, als Feueropfer dem Herrn darbringen.

Opfer am Tag der Versöhnung

(3. Mose 16,1-34; 3. Mose 23,26-32)
7
Auch der zehnte Tag dieses siebenten Monats soll euch heilig und ehrwürdig sein, und ihr sollt euch kasteien; keine knechtliche Arbeit tuet an demselben.
8
Als Brandopfer sollt ihr dem Herrn zum lieblichen Geruche einen jungen Stier von der Herde, einen Widder, sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
9
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feines Mehl, mit Öl angemacht, zu jedem jungen Stiere, zwei Zehntel zu jedem Widder,
10
ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der sieben Lämmer;
11
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer denen, welche gewöhnlich zur Sühne als Schuldopfer dargebracht werden, und zum immerwährenden Brandopfer, mit dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu.

Opfergaben zum Laubhüttenfest

(5. Mose 16,13-17)
12
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats aber, der euch heilig und ehrwürdig sein soll, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun, sondern dem Herrn sieben Tage lang ein Fest feiern.
13
Und ihr sollt das Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn dreizehn junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
14
und als Speiseopfer dazu drei Zehntel feinen Mehles, mit Öl angemacht, zu jedem der dreizehn jungen Stiere; und zwei Zehntel zu je einem Widder der zwei Widder;
15
und ein Zehntel eines Zehntels zu jedem der vierzehn Lämmer;
16
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer, und nebst dem Speiseopfer und den Trankopfern dazu.
17
Am andern Tage sollt ihr zwölf junge Stiere von der Herde, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
18
und sollt Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, nach der Vorschrift darbringen;
19
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
20
Am dritten Tage sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
21
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem; zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
22
ferner einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
23
Am vierten Tage sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
24
dazu Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
25
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
26
Am fünften Tage sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen,
27
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben:
28
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
29
Am sechsten Tage sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
30
und Speiseopfer und Trankopfer, zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
31
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
32
Am siebenten Tage sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
33
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu den jungen Stieren, und Widdern, und Lämmern, wie vorgeschrieben;
34
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
35
Am achten Tage, der hochfestlich ist, sollt ihr keine knechtliche Arbeit tun,
36
und als Brandopfer zum lieblichen Geruche für den Herrn einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehlerlose Lämmer darbringen;
37
und Speiseopfer und Trankopfer zu jedem, zu dem jungen Stiere, zu den Widdern, zu den Lämmern, wie vorgeschrieben;
38
und einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem immerwährenden Brandopfer und dem dazu gehörigen Speiseopfer und Trankopfer.
39
Diese Opfer sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen; außer dem was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben an Brandopfern, an Speiseopfern, an Trankopfern, und an Friedopfern darbringt.