Gottes Neue Bibel

Das dritte Buch Mose: Levitikus

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- Kapitel 17 -

Die Unantastbarkeit des Blutes

1
Hierauf gebot der HERR dem Mose folgendes:
2
»Rede mit Aaron und seinen Söhnen und mit allen Israeliten und sage ihnen: Dies ist es, was der HERR geboten hat:«
3
»Jedermann vom Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege innerhalb oder außerhalb des Lagers schlachten will,
4
(das Tier) aber nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem HERRN als Opfergabe vor der Wohnung des HERRN darzubringen, einem solchen Manne soll das als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, darum soll ein solcher Mann aus der Mitte seines Volkes ausgerottet werden!
5
Die Israeliten sollen also ihre Schlachttiere, die sie jetzt auf freiem Felde zu schlachten pflegen, herbeibringen, und zwar sollen sie sie für den HERRN an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen und sie als Heilsopfer für den HERRN schlachten.
6
Der Priester soll dann das Blut an den Altar des HERRN, der vor dem Eingang des Offenbarungszeltes steht, sprengen und das Fett zum lieblichen Geruch für den HERRN in Rauch aufgehen lassen.
7
Sie sollen also ihre Schlachttiere hinfort nicht mehr den bösen Geistern(a) schlachten, deren Götzendienst sie jetzt treiben! Dies soll für sie eine ewiggültige Verordnung von Geschlecht zu Geschlecht sein.«
8
»Weiter sollst du ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich als Gäste bei ihnen aufhalten, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer darbringen will
9
und es nicht an den Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es für den HERRN herzurichten, so soll ein solcher Mensch aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«
10
»Wenn ferner jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die sich bei ihnen aufhalten, irgendwelches Blut genießt: gegen einen solchen Menschen, der Blut genießt, will ich mein Angesicht richten und ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
11
Denn das Leben des Leibes liegt im Blut, und ich habe es euch für den Altar bestimmt, damit ihr euch dadurch Sühne für eure Sünden erwirkt; denn das Blut ist es, das Sühne durch das in ihm enthaltene Leben bewirkt.
12
Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt, darf kein Blut genießen!«
13
»Wenn also jemand von den Israeliten und von den Fremdlingen, die als Gäste unter ihnen leben, ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das gegessen werden darf, so soll er das Blut des Tieres auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
14
Denn was das Leben alles Fleisches(b) betrifft, so liegt sein Leben in seinem Blut. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch(c) dürft ihr das Blut genießen, denn das Leben alles Fleisches(d) liegt in seinem Blut: jeder, der es genießt, soll ausgerottet werden. –
15
Und wer das Fleisch eines gefallenen(e) oder von Raubtieren zerrissenen Tieres genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und ein Wasserbad nehmen und ist bis zum Abend unrein: alsdann ist er wieder rein.
16
Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und sich nicht badet, so hat er seine Verschuldung zu tragen.«

Fußnoten

(a)17:7 oder: den Feldteufeln
(b)17:14 = jedes lebenden Geschöpfes
(c)17:14 = lebenden Geschöpf
(d)17:14 = jedes Geschöpfes
(e)17:15 = verendeten

Die Unantastbarkeit des Blutes

1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Rede zu Aaron, und zu seinen Söhnen, und zu allen Söhnen Israels, und sprich zu ihnen: Dies ist das Wort, welches der Herr geboten hat:
3
Jeder Mann aus dem Hause Israels, der ein Rind, oder ein Schaf, oder eine Ziege in dem Lager oder außerhalb desselben schlachtet
4
und dem Herrn nicht ein Opfer an dem Eingange des Zeltes darbringt, soll des Blutes schuldig sein; wie wenn er Blut vergossen hätte, so soll er weggetilgt werden aus der Mitte seines Volkes.
5
Darum sollen die Söhne Israels ihre Opfertiere, die sie auf dem freien Felde schlachten wollen, dem Priester bringen, damit sie dem Herrn vor der Türe des Zeltes des Zeugnisses geweiht werden, und sollen dieselben dem Herrn als Friedopfer schlachten.
6
Und der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn vor dem Eingange des Zeltes des Zeugnisses gießen, und das Fett zum lieblichen Geruche für den Herrn verbrennen;
7
und sie sollen ihre Opfer nie mehr den bösen Geistern opfern, mit denen sie gebuhlt haben. Eine ewig geltende Satzung soll dies für sie und ihre Nachkommen sein.
8
Und du sollst zu ihnen sagen: Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die bei euch weilen, ein Brandopfer oder ein anderes Opfer darbringt
9
und es nicht zum Eingange des Zeltes des Zeugnisses führt, dass es dem Herrn dargebracht werde, so soll er weggetilgt werden aus seinem Volke.
10
Wenn jemand vom Hause Israel und von den Fremdlingen, die unter ihm weilen, Blut isst, wider eine solche Seele werde ich mein Angesicht wenden, und sie wegtilgen aus ihrem Volke,
11
denn die Seele des Leibes ist im Blute; und ich habe es euch gegeben, damit ihr durch dasselbe auf dem Altare Sühnung schaffet für eure Seelen, und damit das Blut zur Sühne für die Seele gereiche.
12
Darum habe ich den Söhnen Israels gesagt: Keiner von euch oder von den Fremdlingen, die unter euch weilen, soll Blut essen.
13
Jeder von den Söhnen Israels und von den Fremdlingen, die bei euch weilen, der ein Wild erjagt, oder einen Vogel gefangen hat, die zu essen erlaubt ist, soll sein Blut auslaufen lassen und es mit Erde bedecken.
14
Denn die Seele eines jeden Leibes ist im Blute; darum habe ich den Söhnen Israels gesagt: Ihr sollt von keinem Leibe das Blut essen, den die Seele des Leibes ist im Blute; und wer es isst, soll umkommen.
15
Und jeder, der etwas Gefallenes oder von wilden Tieren Zerrissenes isst, sei es einer von den Eingebornen oder von den Fremdlingen, soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und soll unrein sein bis zum Abend; und auf diese Weise soll er rein werden.
16
Wenn er aber seine Kleider nicht wäscht, und seinen Leib nicht badet, so soll er seine Schuld tragen.