Gottes Neue Bibel

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

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- Kapitel 45 -

Der heilige Bezirk

1
»Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer(a) vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein.
2
Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert(b) von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden.
3
Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt.
4
Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. –
5
Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern(c), als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. –

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. –
7
Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen(d) der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
8
des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«

Die Gesetze für den Fürsten

9
So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
»Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen(e).
11
Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt(f) haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt(g) und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen.
12
Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«
13
»Folgendes ist die Hebe(h), die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste.
14
Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus].
15
Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN.
16
»Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein.
17
Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«

Die Einhaltung der Feste

18
So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen.
19
Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung(i) des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun;
20
und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken.
21
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll.
22
Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen
23
und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24
Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha.
25
Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste(j), soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«

Fußnoten

(a)45:1 d.h. einen Anteil am Opfer
(b)45:2 = Quadrat
(c)45:5 vgl. Hesekiel 44:10-14
(d)45:7 = genauso wie jeder
(e)45:10 vgl. 3. Mose 19:36 .5. Mose 25:15
(f)45:11 = einerlei Maß
(g)45:11 oder: faßt
(h)45:13 d.h. feststehende Abgabe
(i)45:19 oder: Einfassung
(j)45:25 d.h. am Laubhüttenfest

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum.
2
Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.
3
Von diesem Maße sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden.
4
Die geheiligte Gabe vom Lande gehöre den Priestern, den Dienern am Heiligtume, die zum Dienste des Herrn hinzutreten; sie soll ihnen als Raum zu Häusern dienen und für das hehre Heiligtum.
5
Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern sollen ihnen als Besitz gehören.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.
7
Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8
Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen.

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Lasset ab von Bedrückung und Raub, übet Recht und Gerechtigkeit und sondert euer Gebiet von meinem Volke ab, spricht der Herr, Gott.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.
11
Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten.
12
Der Sekel soll zwanzig Heller betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.
13
Diese aber sind die Erstlinge, welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.
14
Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.
15
Aus einer Herde von je zweihundert, von denen, die Israel für die Speiseopfer, für die Brandopfer, für die Friedopfer und zum Sühnopfer für dich weidet, nehme man einen Widder, spricht der Herr, Gott.
16
Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge dem Fürsten in Israel darzubringen.
17
Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand-. Speise- und Trankopfer für die Festtage, Neumonde und Sabbate und für alle Festtage des Hauses Israel herbeizuschaffen, er soll die Sünd-, Brand- und Friedopfer zur Sühne für das Haus Israel besorgen.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum.
19
Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore des innen Vorhofes.
20
Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat, und so sollst du das Haus entsündigen.
21
Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen.
22
Und der Fürst soll an jenem Tage für sich und das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.
23
An den sieben Tagen des Festes aber soll er täglich sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehl sind, dem Herrn zum Brandopfer und alle Tage einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.
24
Als Speiseopfer soll er ein Epha zu jedem Stiere und ein Epha zu jedem Widder und zu jedem Epha ein Hin Öl darbringen.
25
Im siebten Monate, am fünfzehnten Tage des Monats, am Laubhüttenfeste soll er das gleiche, wie oben gesagt ward, sieben Tage lang tun, sowohl was Sündopfer wie Brandopfer, Speiseopfer und das Öl betrifft.