Gottes Neue Bibel

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

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- Kapitel 46 -

Die Art und Weise des Gottesdienstes

1
So hat Gott der HERR gesprochen: »Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten zu liegt, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattage und ebenso am Neumondtage soll es geöffnet werden.
2
Wenn dann der Fürst durch die Vorhalle des Tores von außen her eingetreten und am Pfosten(a) des Tores stehen geblieben ist, dann sollen die Priester sein Brandopfer und sein Heilsopfer darbringen; nachdem er dann auf der Schwelle des Tores die Anbetung verrichtet hat und wieder hinausgegangen ist, soll das Tor bis zum Abend unverschlossen bleiben;
3
und auch das Volk des Landes soll am Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem HERRN anbeten. –
4
Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN am Sabbattage darzubringen hat, soll aus sechs Lämmern ohne Fehl und einem Widder ohne Fehl bestehen;
5
dazu kommt als Speisopfer ein Epha Feinmehl zu jedem Widder, und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe von Mehl; außerdem ein Hin Öl zu jedem Epha.
6
Ferner soll er am Neumondstage einen fehllosen jungen Stier von den Rindern und sechs Lämmer sowie einen Widder opfern, lauter fehllose Tiere;
7
dazu als Speisopfer zu dem Stier und zu dem Widder je ein Epha Feinmehl; und zu den Lämmern eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin zu jedem Epha.«
8
»Wenn aber der Fürst sich einfindet, so soll er durch die Vorhalle des Tores eintreten und auf demselben Wege sich wieder entfernen.
9
Wenn dagegen das Volk des Landes(b) an den Festen vor dem HERRN erscheint, so soll, wer durch das Nordtor eingetreten ist, um anzubeten, durch das Südtor wieder hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, soll durch das Nordtor wieder hinausgehen: niemand soll durch dasselbe Tor zurückkehren, durch das er hereingekommen ist, sondern er soll durch das gegenüberliegende hinausgehen;
10
der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte eintreten; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen.«
11
»An den Festen aber und an den Feiertagen soll das Speisopfer ein Epha Feinmehl sowohl auf jeden Stier als auch auf jeden Widder betragen, und für die Lämmer eine beliebig große Gabe; an Öl aber ein Hin auf jedes Epha. –
12
Wenn ferner der Fürst dem HERRN ein Brandopfer oder Heilsopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so soll man ihm das gegen Osten liegende Tor öffnen, und er bringe dann sein Brandopfer und sein Heilsopfer in derselben Weise dar, wie er es am Sabbattage zu tun pflegt; und wenn er dann hinausgegangen ist, soll man das Tor nach seinem Weggang wieder schließen. –
13
Ferner soll er dem HERRN täglich ein fehlloses einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen; jeden Morgen soll er es herrichten,
14
und dazu als Speisopfer alle Morgen ein Sechstel Epha Feinmehl und an Öl ein Drittel Hin zur Befeuchtung(c) des Feinmehls als Speisopfer dem HERRN darbringen: das ist eine ständige Satzung für alle Zukunft.
15
So habt ihr also das Lamm nebst dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«

Der Fürst und die Erbschaftsgesetze

16
So hat Gott der HERR gesprochen: »Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk von seinem Erbbesitz macht, so soll dies seinen Söhnen als vererbliches Eigentum gehören.
17
Macht er aber einem seiner Diener ein Geschenk von seinem Erbbesitz, so soll es diesem nur bis zum Freijahr(d) gehören, dann aber wieder an den Fürsten zurückfallen; nur seinen Söhnen soll es als Erbbesitz dauernd verbleiben.
18
Von dem Grundbesitz des Volkes aber darf der Fürst nichts wegnehmen, so daß er sie gewaltsam aus ihrem Eigentum verdrängt. Von seinem eigenen Besitz mag er seine Söhne mit vererblichem Grundbesitz ausstatten, damit niemand von den zu meinem Volk Gehörigen aus seinem Eigentum verdrängt wird.«

Wie die Opfergaben zubereitet wurden

19
Darauf führte er mich durch den Eingang, der an der Seitenwand des Tores lag, zu den heiligen, für die Priester bestimmten Zellen, die nach Norden zu gelegen waren; dort sah ich einen Raum ganz hinten in dem Winkel nach Westen zu.
20
Da sagte er zu mir: »Dies ist der Raum, in welchem die Priester das Schuld- und das Sündopfer kochen und wo sie das Speisopfer backen sollen; sonst müßten sie es in den äußeren Vorhof hinaustragen, wodurch sie dem Volk eine Weihe mitteilen würden.«
21
Hierauf führte er mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich ihn nach seinen vier Ecken hin durchqueren; dabei bemerkte ich einen kleinen Hof in jeder Ecke des Vorhofs.
22
In allen vier Ecken des Vorhofs waren abgesonderte(e) Höfe von vierzig Ellen Länge und dreißig Ellen Breite; alle vier Eckräume hatten die gleiche Größe;
23
und es lief eine gemauerte Steinwand rings um alle vier; und unten an den Steinwänden waren ringsum Kochherde angebracht.
24
Da sagte er zu mir: »Dies sind die Küchen, wo die Tempeldiener(f) die Schlachtopfer des Volkes kochen müssen.«

Fußnoten

(a)46:2 oder: an der Schwelle
(b)46:9 V.3
(c)46:14 oder: Besprengung
(d)46:17 = Jahr der Freilassung
(e)46:22 oder: kleine
(f)46:24 vgl. Hesekiel 44:10-14

Die Art und Weise des Gottesdienstes

1
So spricht der Herr, Gott: Das Tor des innern Vorhofes, das nach Morgen zu liegt, soll die sechs Werktage hindurch verschlossen sein; aber am Sabbate und am Tage des Neumondes werde es geöffnet.
2
Und der Fürst trete durch die äußere Halle des Tores ein und bleibe an der Schwelle des Tores stehen, dann sollen die Priester sein Brandopfer und seine Friedopfer darbringen, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und darnach wieder herausgehen. Das Tor soll nicht eher geschlossen werden als am Abende.
3
Und das Volk des Landes soll am Eingange jenes Tores an den Sabbaten und den Neumonden vor dem Herrn anbeten.
4
Das Brandopfer aber, das der Fürst darzubringen hat, ist dieses: Am Sabbate sechs fehlerlose Lämmer und einen fehllosen Widder.
5
Das Speiseopfer sei ein Epha zu dem Widder, zu den Lämmern aber als Speiseopfer, so viel er will, und ein Hin Öl auf jedes Epha.
6
Am Neumonde soll er einen fehlerlosen Stier von der Herde opfern und sechs fehllose Lämmer und Widder.
7
Als Speiseopfer bringe er zu dem Stiere ein Epha und zu jedem Widder ein Epha; zu den Lämmern, so viel er will, und zu jedem Epha ein Hin Öl.
8
Und wenn der Fürst eintritt, so soll er durch die Vorhalle des Tores seinen Weg nehmen und auf demselben Wege soll er wieder hinausgehen.
9
Wenn aber das Volk des Landes an den Festzeiten vor das Angesicht des Herrn tritt, so soll, wer durch das Nordtor eintritt, um anzubeten, durch das Südtor hinausgehen; wer aber durch das Südtor eintritt, soll durch das Nordtor hinausgehen. Er soll nicht wieder durch das Tor, durch das er eingetreten, zurückkehren, sondern durch das gegenüberliegende Tor.
10
Der Fürst aber soll, wenn sie eintreten, in ihrer Mitte sein, und mit den Hinausgehenden hinaustreten.
11
An den Festen und den Feiertagen aber opfere man ein Epha als Speiseopfer zu dem Stiere und ein Epha zu dem Widder und zu den Lämmern als Speiseopfer, so viel man will, und auf jedes Epha ein Hin Öl.
12
Wenn aber der Fürst dem Herrn Brand- oder Friedopfer als freiwillige Gabe darbringen will, so werde ihm das Tor, das gegen Morgen liegt, geöffnet; alsdann soll er sein Brand- oder Friedopfer darbringen, wie man an einem Sabbate zu tun pflegt, und dann wieder herausgehen; und das Tor werde geschlossen, nachdem er hinausgegangen.
13
Täglich soll er dem Herrn zum Brandopfer ein fehlloses einjähriges Lamm darbringen, immer am Morgen bringt er es dar.
14
Dazu bringe er auch alle Morgen zum Speiseopfer den sechsten Teil eines Epha und ein Drittteil eines Hin Öl, um das feine Mehl damit zu besprengen. Dieses Opfer soll dem Herrn bestimmt eine immer geltende und ewige Satzung sein.
15
So bringe man das Lamm als Brandopfer dar samt dem Speiseopfer und Öl alle Tage des Morgens für und für.

Der Fürst und die Erbschaftsgesetze

16
So spricht der Herr, Gott: Wenn er Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk macht, so bleibe es bei seinen Söhnen erblich, sie sollen es als erblichen Besitz haben.
17
Schenkt er aber einem seiner Knechte einen Anteil von seinem Eigentume, so gehört es diesem bis zum Jahre des Erlasses, alsdann falle es wieder an den Fürsten zurück; sein Erbbesitz aber soll seinen Söhnen gehören.
18
Und der Fürst nehme von dem Erbe und Besitztum des Volkes nichts mit Gewalt weg, sondern vererbe nur sein Besitztum auf seine Söhne, damit keiner in meinem Volke aus seinem Eigentume vertrieben werde.

Wie die Opfergaben zubereitet wurden

19
Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den Gemächern des Heiligtums, die den Priestern gehörten und gegen Mitternacht lagen; dort war ein Raum gegen Abend zu.
20
Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Sünd- und Schuldopfer kochen und wo sie das Speiseopfer backen sollen, dass sie es nicht in den äußeren Vorhof heraustragen müssen, so dass das Volk damit geheiligt werde.
21
Darnach führte er mich hinaus in den äußern Vorhof und ließ mich nach den vier Ecken des Vorhofes hingehen; siehe, da war ein kleiner Vorhof in jeder Ecke des Vorhofes, je ein kleiner Vorhof war in jeder Ecke des Vorhofes.
22
In den vier Ecken des Vorhofes waren diese kleinen Vorhöfe abgeschlossen, vierzig Ellen in der Länge und dreißig Ellen in die Breite; alle vier hatten einerlei Maß.
23
Rings um die vier kleinen Höfe lief eine Mauer und unter den Hallengängen ringsum waren Kochherde gebaut.
24
Und er sprach zu mir: Dies ist das Kochhaus, in dem die Diener des Hauses des Herrn die Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.