Gottes Neue Bibel

Das dritte Buch Mose: Levitikus

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

Strafen für Gesetzesübertretungen

(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel:
2
Wer von den Kindern Israel oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, von seinem Samen dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3
Und ich will mein Angesicht wider einen solchen Menschen setzen und ihn mitten aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch von seinem Samen gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
4
Und wenn das Volk des Landes nachsichtig wäre gegen einen solchen Menschen, der von seinem Samen dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötete,
5
so würde ich mein Angesicht wider jenen Menschen und wider sein Geschlecht richten und ihn und alle, die mit ihm dem Moloch nachgebuhlt haben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6
Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
7
Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott!
8
Darum beobachtet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der HERR, bin es, der euch heiligt.
9
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt sterben! Sein Blut sei auf ihm; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht.
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat.
11
Wer bei seines Vaters Weibe schläft, der hat die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
12
Wenn jemand bei seiner Sohnsfrau schläft, so sollen sie beide unbedingt sterben; sie haben einen Greuel begangen; ihr Blut sei auf ihnen!
13
Wenn ein Mann bei einer männlichen Person schläft, als wäre es ein Weib, die haben beide einen Greuel getan, und sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen!
14
Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Weibern mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.
15
Wenn ein Mann seinen Samen an ein Vieh abgibt, so soll er unbedingt sterben, und das Vieh soll man erwürgen.
16
Kommt ein Weib einem Vieh zu nahe, um sich mit ihm zu vermischen, so sollst du sie töten und das Vieh auch; sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen!
17
Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschaut und sie wieder seine Scham, so ist das eine Blutschande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen ihres Volkes. Er hat seiner Schwester Scham entblößt, so trage er seine Schuld.
18
Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Krankheit und ihre Scham entblößt und ihren Brunnen aufdeckt, und sie den Brunnen ihres Blutes entblößt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden!
19
Die Scham deiner Mutter Schwester und die Scham deines Vaters Schwester sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen!
20
Wenn jemand bei der Frau des Bruders seines Vaters schläft, der hat die Scham seines Oheims entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben!
21
Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, so ist das eine schändliche Tat; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat.
22
So beobachtet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch nicht das Land ausspeie, wohin ich euch führe, daß ihr darinnen wohnet!
23
Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn solches alles haben sie getan, daß mir vor ihnen ekelte.
24
Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land erblich besitzen; denn ich will euch dasselbe zum Erbe geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.
25
So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen absondern und die unreinen Vögel von den reinen, und sollt eure Seelen nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was auf Erden kriecht, was ich euch als unrein abgesondert habe;
26
sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, daß ihr mir angehöret!
27
Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!

Strafen für Gesetzesübertretungen

(3. Mose 26,14-39; 5. Mose 28,15-68)
1
Und der Herr redete zu Moses und sprach:
2
Dies sollst du den Söhnen Israels sagen: Wer unter den Söhnen Israels, oder unter den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern dem Götzen Moloch überliefert, soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3
Und ich selbst werde mein Angesicht wider ihn richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er eines von seinen Kindern dem Moloch überliefert, und mein Heiligtum verunreinigt, und meinen heiligen Namen entweiht hat.
4
Wenn aber das Volk des Landes lässig wäre und, mein Gebot gleichsam geringachtend, den Menschen, der dem Moloch eines von seinen Kindern überliefert hat, frei ließe und ihn nicht töten wollte,
5
so werde ich mein Angesicht wider diesen Menschen und wider sein Geschlecht richten, und werde ihn und alle, die ihm beigestimmt haben, dass er mit dem Moloch buhlte, aus der Mitte seines Volkes austilgen.
6
Derjenige, der sich an die Zauberer und Wahrsager wendet und mit ihnen buhlt, gegen einen solchen werde ich mein Antlitz wenden und werde ihn aus der Mitte seines Volkes ausrotten.
7
Heiliget euch und seid heilig; denn ich bin der Herr, euer Gott.
8
Haltet meine Gebote und tuet sie; ich bin der Herr, der euch heiligt.
9
Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben; er hat seinem Vater und seiner Mutter geflucht, sein Blut komme über ihn.
(Sprüche 5,1-23; 1. Korinther 5,1-8)
10
Wenn jemand mit der Frau eines andern die Ehe bricht und einen Ehebruch mit dem Weibe seines Nächsten begeht, so soll sowohl der Ehebrecher als die Ehebrecherin des Todes sterben.
11
Wenn jemand seiner Stiefmutter beiwohnt und die Scham seines Vaters entblößt, so sollen beide des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
12
Wenn jemand seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide sterben, weil sie eine schwere Schandtat begangen haben; ihr Blut komme über sie.
13
Wenn jemand mit einem Manne Umgang hat wie mit einem Weibe, so haben beide eine Greueltat verübt, sie sollen des Todes sterben; ihr Blut komme über sie.
14
Wer sich neben der Tochter deren Mutter zum Weibe nimmt, hat ein schweres Verbrechen begangen; man soll ihn mit jenen lebendig verbrennen, und eine so große Freveltat soll nicht in eurer Mitte bleiben.
15
Wer mit einem Rindvieh oder Schaf fleischlichen Umgang hat, soll des Todes sterben; und das Tier sollt ihr gleichfalls töten.
16
Ein Weib, das sich irgendeinem Tiere hingibt, soll mit diesem zugleich getötet werden; ihr Blut komme über sie.
17
Wenn jemand seine Schwester, die Tochter seines Vaters, oder die Tochter seiner Mutter, nimmt und ihre Scham sieht, und sie sieht die Scham ihres Bruders, so haben beide eine Schandtat begangen; sie sollen vor den Augen ihres Volkes getötet werden, weil sie ihre Scham voreinander entblößt haben, und sie sollen ihr Verbrechen tragen.
18
Wenn jemand mit einem Weibe zur Zeit ihres Monatsflusses Umgang hat und ihre Scham entblößt, und sie deckt den Brunnen ihres Blutes auf, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
19
Die Scham der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; wer dies tut, hat die Scham seines Fleisches entblößt, und beide sollen ihr Verschulden tragen.
20
Wenn jemand mit seines Vaterbruders oder Mutterbruders Weib Umgang hat und die Scham seiner Verwandtschaft entblößt, so sollen beide ihre Sünde tragen: sie werden kinderlos sterben.
21
Wer seines Bruders Weib nimmt, begeht, was nicht erlaubt ist, er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie werden kinderlos sein.
22
Haltet meine Satzungen und Bestimmungen und tut sie, damit das Land, in das ihr ziehen sollt, um darin zu wohnen, nicht auch euch ausspeie.
23
Wandelt nicht nach den Satzungen der Völker, welche ich vor euch vertreiben will. Denn sie haben alles das getan, und deshalb habe ich sie verabscheut.
24
Euch aber sage ich: Nehmet ihr Land zu Besitz, das ich euch zum Erbe geben werde, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von den übrigen Völkern ausgesondert hat!
25
Machet darum auch ihr einen Unterschied zwischen reinem und unreinem Vieh, und reinen und unreinen Vögeln, damit ihr eure Seelen nicht durch Vieh, Vögel, oder irgendetwas beflecket, was sich auf Erden regt und wovon ich euch kundgegeben habe, dass es unrein ist.
26
Ihr sollt mir heilig sein, weil ich heilig bin, ich der Herr, und euch aus den übrigen Völkern ausgesondert habe, dass ihr mein seiet.
27
Wenn sich in einem Manne oder einem Weibe ein Geist der Zauberei oder Wahrsagerei findet, so sollen sie des Todes sterben; man soll sie steinigen, ihr Blut komme über sie.