Gottes Neue Bibel

Der Prophet Hesekiel (Ezechiel)

Schlachter Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 45 -

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt, so sollt ihr dem HERRN einen Teil des Landes als heilige Abgabe erheben: 25000 Ellen? lang und 20000 breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein.
2
Davon soll für das Heiligtum verwendet werden ein Quadrat von 500 Ellen und dazu 50 Ellen freien Raum ringsum.
3
Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25000 lang und 10000 breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen.
4
Dieser heilige Bezirk des Landes soll den Priestern gehören, die das Heiligtum bedienen, die herzunahen, um dem HERRN zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
5
Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breite überlassen werden, dazu Städte zum Wohnen.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Ihr sollt auch der Stadt einen Grundbesitz geben, 5000 breit und 25000 lang, entsprechend der Abgabe für das Heiligtum. Das soll dem ganzen Hause Israel gehören.
7
Dem Fürsten aber soll gehören das Land zu beiden Seiten der Schenkung ans Heiligtum und des Grundbesitzes der Stadt, zur Seite der Schenkung ans Heiligtum und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der Stammesanteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8
Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken. Und das übrige Land soll man dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht Gott, der HERR: Es sei euch genug, ihr Fürsten Israels! Unterlasset gewalttätigen Frevel und Härte, übet Recht und Gerechtigkeit! Unterlasset eure Erpressungen meinem Volke gegenüber, spricht Gott, der HERR!
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Ihr sollt richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bat haben!
11
Epha und Bat sollen gleiches Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Chomers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Chomers sein; ihr Maß soll sich nach dem Chomer richten.
12
Ein Schekel habe zwanzig Gera. Fünf Schekel sollen euch fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, die Mine aber gelte fünfzig Schekel.
13
Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt. Ein Sechstel Epha von einem Chomer Weizen, und ein Sechstel Epha von einem Chomer Gerste.
14
Und die Gebühr vom Öl, vom Bat Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor von zehn Bat; denn zehn Bat machen ein Chomer.
15
Und je ein Lamm von zweihundert Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer, um damit Sühne zu erwirken, spricht Gott, der HERR.
16
Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet sein.
17
Dagegen liegt dem Fürsten ob, auf die Feste, Neumonde, Sabbate und alle hohen Feste des Hauses Israel Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer zu geben. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und das Dankopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühne zu erwirken.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen.
19
Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun.
20
Also sollst du auch am siebenten des Monats tun, für den, welcher aus Versehen oder aus Unverstand gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühne erwirken.
21
Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah halten. An den sieben Tagen des Festes soll man ungesäuertes Brot essen.
22
An jenem Tage soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Farren zum Sündopfer darbringen.
23
Und während der sieben Festtage soll er alle Tage dem HERRN sieben tadellose Farren und Widder zum Brandopfer herrichten; und zum Sündopfer täglich einen Ziegenbock.
24
Er soll auch ein Speisopfer machen: je ein Epha zu einem Farren und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha.
25
Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats soll er an dem Fest ein Gleiches tun: sieben Tage lang Sündopfer, Brandopfer und Speisopfer samt dem Öl.

Der heilige Bezirk

1
Wenn ihr das Land durch das Los zu verteilen beginnt, sollt ihr als Erstlinge dem Herrn eine geheiligte Gabe vom Lande absondern, fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite, es soll geheiligt sein in seinem ganzen Umfange ringsum.
2
Von diesem ganzen Teile soll zu dem Heiligtum ein Geviert gehören, fünfhundert Ellen an jeder Seite, und ein freier Platz von fünfzig Ellen soll denselben umgeben.
3
Von diesem Maße sollst du einen Raum von fünfundzwanzigtausend Länge und zehntausend Breite ausmessen und darin soll der Tempel und das Allerheiligste sich befinden.
4
Die geheiligte Gabe vom Lande gehöre den Priestern, den Dienern am Heiligtume, die zum Dienste des Herrn hinzutreten; sie soll ihnen als Raum zu Häusern dienen und für das hehre Heiligtum.
5
Ebenso sollen fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite für die Leviten bestimmt sein, die im Hause den Dienst üben, und zwanzig Kammern sollen ihnen als Besitz gehören.

Die Eigenschaften der Stadt und des Fürsten

6
Zum Eigentum der Stadt sollt ihr einen Platz von fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, entsprechend dem abgesonderten Heiligtum; es gehöre dem ganzen Hause Israel.
7
Für den Fürsten aber sollt ihr auch zu beiden Seiten des für das Heiligtum abgesonderten Raumes und an dem Besitzteile der Stadt, einen Raum anweisen, an der Westseite nach Westen hin und an der Ostseite nach Osten hin; der Länge nach also reiche dieser Raum längs eines jeden Anteils von der westlichen bis zur östlichen Grenze.
8
Dies soll ihm vom Lande als Besitztum in Israel gehören und nicht sollen die Fürsten hinfort mehr mein Volk berauben, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen belassen.

Die Gesetze für den Fürsten

9
So spricht der Herr, Gott: Lasset es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! Lasset ab von Bedrückung und Raub, übet Recht und Gerechtigkeit und sondert euer Gebiet von meinem Volke ab, spricht der Herr, Gott.
(5. Mose 25,13-16; Sprüche 11,1-3)
10
Rechte Waage, rechtes Epha und rechtes Bat sollt ihr haben.
11
Epha und Bat sollen gleich und von einem Maß sein, so dass ein Bat den zehnten Teil eines Kor fasst und ein Epha auch den zehnten Teil eines Kor; nach dem Maße des Kor soll die Bestimmung ihres Maßes sich richten.
12
Der Sekel soll zwanzig Heller betragen; zwanzig Sekel, fünfundzwanzig Sekel und fünfzehn Sekel machen eine Mine.
13
Diese aber sind die Erstlinge, welche ihr abgeben sollt: Den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Kor Gerste.
14
Das Maß für das Öl sei ein Bat Öl. Das Bat ist der zehnte Teil von einem Kor, denn zehn Bat machen ein Kor, weil zehn Bat ein Kor voll machen.
15
Aus einer Herde von je zweihundert, von denen, die Israel für die Speiseopfer, für die Brandopfer, für die Friedopfer und zum Sühnopfer für dich weidet, nehme man einen Widder, spricht der Herr, Gott.
16
Das ganze Volk im Lande soll gehalten sein, diese Erstlinge dem Fürsten in Israel darzubringen.
17
Dem Fürsten aber soll es obliegen, die Brand-. Speise- und Trankopfer für die Festtage, Neumonde und Sabbate und für alle Festtage des Hauses Israel herbeizuschaffen, er soll die Sünd-, Brand- und Friedopfer zur Sühne für das Haus Israel besorgen.

Die Einhaltung der Feste

18
So spricht der Herr, Gott: Am ersten Tage des ersten Monats nimm einen fehllosen Stier von der Herde und entsühne damit das Heiligtum.
19
Und der Priester nehme etwas vom Blute des Sündopfers und sprenge es an die Pfosten des Hauses, an die vier Ecken der Umfriedung des Altares und an die Pfosten am Tore des innen Vorhofes.
20
Und ebenso tue am siebten des Monats für jeden, der sich aus Unwissenheit oder Irrtum verfehlt hat, und so sollst du das Haus entsündigen.
21
Im ersten Monate, am vierzehnten Tage des Monats, sollt ihr das Osterfest feiern, sieben Tage lang soll man ungesäuertes Brot essen.
22
Und der Fürst soll an jenem Tage für sich und das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darbringen.
23
An den sieben Tagen des Festes aber soll er täglich sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehl sind, dem Herrn zum Brandopfer und alle Tage einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen.
24
Als Speiseopfer soll er ein Epha zu jedem Stiere und ein Epha zu jedem Widder und zu jedem Epha ein Hin Öl darbringen.
25
Im siebten Monate, am fünfzehnten Tage des Monats, am Laubhüttenfeste soll er das gleiche, wie oben gesagt ward, sieben Tage lang tun, sowohl was Sündopfer wie Brandopfer, Speiseopfer und das Öl betrifft.