Gottes Neue Bibel

Das fünfte Buch Mose: Deuteronomium

Theophilus Bibel :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 21 -

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es zu besitzen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
2
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und nach den Städten hin messen, die rings um den Erschlagenen sind.
3
Und es geschehe: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, die Ältesten jener Stadt sollen eine Jungkuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat;
4
und die Ältesten jener Stadt sollen die Jungkuh zu einem immer fließenden Bach hinabführen, in dem nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen der Jungkuh dort im Bach das Genick brechen.
5
Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, ihm zu dienen und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Verletzung geschehen.
6
Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen ihre Hände über der Jungkuh waschen, der das Genick im Bach gebrochen worden ist,
7
und sollen anheben und sprechen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen;
8
vergib, HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in deines Volkes Israel Mitte. Und die Blutschuld wird ihnen vergeben werden.
9
Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was recht ist in den Augen des HERRN.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst,
11
und du siehst unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, und hast Lust zu ihr und nimmst sie dir zur Frau,
12
so sollst du sie in das Innere deines Hauses führen; und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden
13
und die Kleider ihrer Gefangenschaft von sich ablegen; und sie soll in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und danach magst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, dass sie deine Frau sei.
14
Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen; aber du darfst sie keineswegs um Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste, und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten:
16
So soll es geschehen, an dem Tag, da er seine Söhne erben lässt, was sein ist: Er kann nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen vor dem Sohn der gehassten, dem Erstgeborenen;
17
sondern den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, soll er anerkennen, dass er ihm zwei Teile gebe von allem, was in seinem Besitz gefunden wird; denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn ein Mann einen unbändigen und widerspenstigen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und der Stimme seiner Mutter nicht gehorcht, und sie züchtigen ihn, aber er gehorcht ihnen nicht:
19
so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes hinausführen,
20
und sollen zu den Ältesten seiner Stadt sprechen: Dieser unser Sohn ist unbändig und widerspenstig, er gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer!
21
Und alle Leute seiner Stadt sollen ihn steinigen, dass er sterbe; und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten.

Verschiedene Gesetze

22
Und wenn an einem Mann eine todeswürdige Sünde ist, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn jedenfalls an demselben Tage begraben; denn ein Fluch Gottes ist ein Gehängter; und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt.

Das Gesetz über unaufgeklärte Morde

1
Wenn in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, der Leichnam eines getöteten Menschen gefunden wird und man nicht weiß, wer des Mordes schuldig ist,
2
so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernung von der Stelle, wo der Leichnam liegt, bis zu den einzelnen Städten, die ringsherum liegen, abmessen;
3
und die Ältesten der Stadt, welche näher als die übrigen erfunden wird, sollen eine junge Kuh von der Herde nehmen, die noch nicht am Joche gezogen, noch die Erde gepflügt hat,
4
und sollen sie in ein rauhes und felsiges Tal führen, das niemals gepflügt noch besät worden ist, und sollen der jungen Kuh darin den Hals abhauen.
5
Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, hinzutreten, die der Herr, dein Gott, auserwählt hat, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und dass nach ihrem Worte jeder Handel, und was rein oder unrein ist, entschieden werde.
6
Und die Ältesten jener Stadt sollen zu dem Erschlagenen kommen, und ihre Hände über der jungen Kuh, die im Tale geschlachtet ward, waschen,
7
und sollen sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen und unsere Augen haben nichts gesehen;
8
sei deinem Volke Israel gnädig, welches du erlöst hast, o Herr, und rechne das unschuldige Blut nicht zu in der Mitte deines Volkes Israel. So wird von ihnen die Blutschuld weggenommen werden;
9
du aber wirst von dem unschuldig vergossenen Blute frei sein, wenn du tust, was der Herr geboten hat.

Weibliche Gefangene

10
Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, und du sie gefangen nimmst,
11
und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib, und gewinnst sie lieb, und willst sie zum Weibe haben,
12
so führe sie in dein Haus; und sie soll sich das Haupthaar abscheren, und ihre Nägel beschneiden,
13
und das Kleid ablegen, in dem sie gefangen ward; dann möge, sie in deinem Hause bleibend, ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; und hierauf magst du zu ihr eingehen und ihr beiwohnen, und sie mag dein Weib sein.
14
Wenn du aber nachher keine Neigung mehr zu ihr hast, so sollst du sie freilassen, du kannst sie weder um Geld verkaufen, noch gewaltsam bedrücken; den du hast sie erniedrigt.

Das Recht der Erstgeborenen auf das Erbe

15
Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, zu der er keine Neigung hat, und sie gebären ihm Kinder, und der Sohn der Nichtgeliebten ist der Erstgeborene,
16
so kann er, wenn er sein Gut unter seine Söhne verteilen will, den Sohn der Geliebten nicht zum Erstgeborenen machen, und dem Sohne der Nichtgeliebten vorziehen,
17
sondern er soll den Sohn der Nichtgeliebten als Erstgeborenen anerkennen und ihm von allem, was er hat, einen doppelten Anteil geben; denn er ist das erste seiner Kinder und ihm gebührt das Erstgeburtsrecht.

Der rebellische Sohn

(Lukas 15,11-32)
18
Wenn jemand einen widerspenstigen und frechen Sohn hat, der auf seines Vaters oder seiner Mutter Befehl nicht hört, und auch wenn sie ihn züchtigen, zu gehorchen verschmäht,
19
so sollen sie ihn ergreifen, und zu den Ältesten jener Stadt, zum Tore des Gerichtes führen,
20
und zu ihnen sprechen: Dieser unser Sohn ist frech und widerspenstig, und verschmäht es, auf unsere Mahnungen zu hören, und ergibt sich der Völlerei, und Unzucht, und Schlemmerei;
21
und das Volk der Stadt soll ihn steinigen, und er soll sterben, dass ihr das Böse aus eurer Mitte hinwegschaffet, und ganz Israel es höre, und sich fürchte.

Verschiedene Gesetze

22
Wenn jemand sich etwas zu Schulden kommen lässt, was mit dem Tode zu bestrafen ist, und er zum Tode verurteilt an einen Pfahl gehängt wird,
23
so soll sein Leichnam nicht am Holze bleiben, sondern noch an demselben Tage begraben werden, denn verflucht ist von Gott, wer am Holze hängt; und du sollst dein Land, das der Herr, dein Gott, dir zum Besitz geben wird, nicht verunreinigen.