Das Ritual zur Reinigung von geheilten Aussätzigen
(Matthäus 8,1-4; Markus 1,40-45; Lukas 5,12-16)
1
Ferner gab der Herr dem Mose folgende Weisung:
2
"Für den Aussätzigen gelten am Tag, an dem er für rein erklärt wird, diese Vorschriften: Er soll vor den Priester gebracht werden,
3
und zwar muß der Priester vor das Lager hinausgehen. Findet dann der Priester bei der Untersuchung, daß die vom Aussatz befallene Stelle ausgeheilt ist,
4
so ordne der Priester an, daß man für den, der als rein erklärt werden soll, zwei lebende reine Vögel, etwas Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop hole.
5
Sodann gebe der Priester die Weisung, den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit frischem Wasser zu schlachten.
6
Er nehme dann den anderen lebenden Vogel und das Zedernholz, die Karmesinfäden und den Ysop und tauche dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.
7
Alsdann besprenge er den, der vom Aussatz rein erklärt werden soll, siebenmal und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er ins freie Feld fliegen.
8
Hierauf muß der, welcher sich reinigen läßt, seine Kleider waschen, sein gesamtes Haar abscheren und sich baden; so wird er rein. Darnach darf er ins Lager gehen, muß aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9
Am siebten Tag soll er nochmals sein gesamtes Haar scheren, Kopf, Bart und Augenbrauen; alle seine Haare soll er abscheren, seine Kleider waschen und sich baden; so wird er rein.
10
Er nehme dann am achten Tag zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein einjähriges, fehlerloses weibliches Lamm sowie als Speiseopfer drei Zehntel Efa Feinmehl, das mit Öl angerührt ist, und ein Log Öl.
11
Der Priester aber, der die Reinigung vollzieht, soll den, der sich reinigen läßt, und jene Gaben vor den Herrn an den Eingang des Offenbarungszeltes stellen.
12
Dann nehme der Priester das eine Lamm, bringe es als Schuldopfer mit dem Log Öl dar und vollziehe mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn.
13
Hierauf schlachte er das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer dem Priester gehören: es ist hochheilig.
14
Nun nehme der Priester etwas von dem Blut des Schuldopfers. Dies streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
15
Dann nehme der Priester etwas von dem Log Öl und gieße es in seine - des Priesters - linke Hand,
16
tauche dann seinen rechten Finger in das Öl, das sich in seiner linken Hand befindet, und sprenge von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem Herrn.
17
Von dem übrigen Öl aber, das in seiner Hand ist, streiche der Priester dem, der sich reinigen läßt, etwas an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, die er mit dem Blut des Schuldopfers bestrichen hat.
18
Was dann von dem Öl in der Hand es Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt auf den Kopf, damit ihm so der Priester Sühne vor dem Herrn erwirke.
19
Hierauf richte der Priester das Sündopfer her und erwirke dadurch für den, der sich reinigen läßt, Sühne wegen seiner Unreinheit. Danach schlachte er das Brandopfer.
20
Dann bringe der Priester das Brand- und Speiseopfer auf dem Altar dar. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, ist er rein.
21
Wenn er aber arm ist und es nicht zu leisten vermag, so nehme er ein Lamm als Schuldopfer, damit der Darbringungsritus vollzogen und ihm Sühne erwirkt werde, ferner ein Zehntel Efa Feinmehl, mit Öl angerührt, zum Speiseopfer und ein Log Öl,
22
weiter zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben - was er zu leisten vermag -, damit die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer diene.
23
Er bringe sie am achten Tag nach seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn.
24
Der Priester nehme dann das Schuldopferlamm sowie das Log Öl und vollziehe damit den Darbringungsritus.
25
Hierauf schlachte man das Schuldopferlamm, und der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und streiche es dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes.
26
Nun gieße der Priester etwas von dem Öl in seine - des Priesters - linke Hand.
27
Der Priester sprenge von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, mit seinem rechten Finger siebenmal vor dem Herrn.
28
Sodann streiche der Priester etwas von dem Öl in seiner Hand dem, der sich reinigen läßt, an das rechte Ohrläppchen, an den Daumen seiner rechten Hand und an die große Zehe seines rechten Fußes auf die Stelle, wo sich schon das Blut des Schuldopfers befindet.
29
Was dann von dem Öl in der Hand des Priesters noch übrig ist, das tue er dem, der sich reinigen läßt, auf den Kopf, um ihm so vor dem Herrn Sühne zu erwirken.
30
Alsdann richte er eine von den Turteltauben oder den jungen Tauben her, die er zu leisten vermochte,
31
die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, samt dem Speiseopfer. So soll der Priester dem, der sich reinigen läßt, Sühne vor dem Herrn erwirken.
32
Das sind die Vorschriften betreffs dessen, der mit Aussatz behaftet ist und bei seiner Reinigung nicht das Geforderte aufbringen kann."
Das Gesetz von den aussätzigen Häusern
33
Hierauf redete der Herr mit Mose und Aaron also:
34
"Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum geben will, und ich in dem Land, das euch gehört, an ein Haus den Aussatz kommen lasse,
35
so soll der Hausbesitzer hingehen und es dem Priester anzeigen mit den Worten: Es zeigt sich an meinem Haus etwas, das wie Aussatz aussieht.
36
Dann ordne der Priester an, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester es betritt, um die schadhafte Stelle zu besichtigen, damit nicht alles, was im Haus sich befindet, als unrein bezeichnet werden muß. Dann erst soll der Priester zur Besichtigung in das Haus hineingehen.
37
Bemerkt er dann bei Besichtigung der aussatzverdächtigen Stellen, daß sich dieselben an den Wänden des Hauses in Gestalt von grünen oder rötlichen Grübchen zeigen, die tiefer liegend erscheinen als die Wand,
38
so gehe der Priester aus dem Haus hinaus vor die Haustür und verschließe das Haus sieben Tag lang.
39
Wenn der Priester dann am siebten Tag zurückkommt und bemerkt, daß die aussatzverdächtigen Stellen an den Wänden des Hauses sich erweitert haben,
40
so ordne der Priester an, daß man die Steine, an denen sich die aussatzverdächtigen Stellen zeigen, herausbreche und draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort werfe.
41
Dann kratze man das Haus im Inneren überall ab und schütte den abgekratzten Bewurf draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort.
42
Hierauf nehme man andere Steine und setze sie an Stelle der herausgenommenen Steine ein. Sodann nehme man anderen Lehm und bewerfe damit das Haus.
43
Wenn sich dann abermals aussatzverdächtige Stellen am Haus zeigen, nachdem man die Steine herausgerissen und das Haus abgekratzt und beworfen hat,
44
so komme der Priester wieder und nehme eine Untersuchung vor. Stellt sich heraus, daß die aussatzverdächtigen Stellen sich weiter verbreitet haben, so hat das Haus einen bösartigen Aussatz; es ist unrein.
45
Man soll deshalb das Haus mit seinen Steinen, Balken und allem Hausbewurf niederlegen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schaffen.
46
Wer aber das Haus betritt, solange es verschlossen ist, soll bis zum Abend als unrein gelten.
47
Wer im Haus schläft, muß seine Kleider waschen, auch wer im Haus ißt, muß seine Kleider waschen.
48
Geht aber der Priester in das Haus hinein und bemerkt er, daß die aussatzverdächtigen Stellen, nachdem man das Haus beworfen hat, nicht weiter um sich gegriffen haben, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn der Schaden ist geheilt.
49
Er nehme zur Entsündigung des Hauses zwei Vögel, ferner Zedernholz, Karmesinfäden und Ysop.
50
Dann schlachte er den einen Vogel über einem irdenen Gefäß mit frischem Wasser.
51
Er nehme das Zedernholz, den Ysop, die Karmesinfäden und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels sowie in das frische Wasser und besprenge damit siebenmal das Haus.
52
So entsündige er das Haus mit dem Blut des Vogels und dem frischen Wasser sowie mit dem lebenden Vogel und dem Zedernholz, mit dem Ysop und den Karmesinfäden.
53
Den lebenden Vogel aber lasse er vor der Stadt ins freie Feld fliegen und schaffe so dem Haus Sühnung; dann ist es rein.
54
So lauten die Bestimmungen über die verschiedenen Arten des Aussatzes und des Grindes,
55
ferner des Aussatzes an Kleidern und Häusern,
56
der Hautmale, des Schorfes und der weißen Flecken.
57
Sie sollen darüber belehren, wann etwas rein oder unrein ist. Dies sind die Bestimmungen über den Aussatz."