Gottes Neue Bibel

Das Buch Josua

Volksbibel 2000 :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
Der Herr sagte zu Josua:
2
"Teile den Israeliten folgendes mit: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, über die ich euch durch Mose Anweisung gegeben habe!
3
Denn dorthin soll ein Totschläger fliehen können, wenn er jemand aus Versehen, unvorsätzlich getötet hat. Sie sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.
4
Er soll in eine von diesen Städten fliehen, an den Eingang des Stadttores sich stellen und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Diese sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort zuweisen, wo er bei ihnen wohnen kann.
5
Wenn ihn der Bluträcher verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unvorsätzlich getötet, ohne daß er vorher sein Feind war.
6
Er soll in der Stadt bleiben, bis er vor der Gemeinde zur Aburteilung gestanden hat, bis zum Tod des derzeitigen Hohenpriesters. Dann darf der Totschläger wieder in seine Stadt und sein Haus zurückkehren, in die Stadt, aus der er geflohen war."
7
Nun bestimmten sie Kedesch in Galiläa, auf dem Gebirge Naftali, Sichem auf dem Gebirge Efraim, Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
8
Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Steppe auf der Hochebene vom Stamm Ruben, Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan in Baschan vom Stamm Manasse.
9
Dies waren die Städte, die für jeden Israeliten und Fremdling, der unter ihnen weilte, bestimmt waren. Dorthin sollte jeder fliehen, der einen anderen versehentlich getötet hatte, damit er nicht durch den Bluträcher getötet würde, bevor er vor der Gemeinde stand.

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
Und der Herr redete zu Josue und sprach: Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen:
2
Bestimmet die Städte für die Flüchtlinge, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe;
3
dass, wer einen Menschen unvorsätzlich getötet hat, sich in dieselben flüchte und dem Zorne des nächsten Verwandten, welcher der Bluträcher ist, entgehen könne.
4
Wenn er sich zu einer dieser Städte flüchtet, soll er vor dem Tore der Stadt stehen bleiben und den Ältesten jener Stadt alles sagen, was ihn als unschuldig erweisen kann, alsdann sollen sie ihn aufnehmen und ihm gestatten, daselbst zu wohnen.
5
Wenn ihn dann der Bluträcher verfolgt, so sollen sie ihn nicht in seine Hand übergeben; denn er hat seinen Nächsten unvorsätzlich erschlagen und es ist nicht erwiesen, dass er vor zwei oder drei Tagen sein Feind war.
6
Und er soll in dieser Stadt wohnen bleiben, bis er sich vor Gericht über seine Tat verantwortet hat und der Hohepriester, der zu jener Zeit sein wird, gestorben ist; dann mag der Totschläger zurückkehren und wieder in die Stadt und sein Haus gehen, von wo er geflohen war.
7
da bestimmten sie Kedes in Galiläa im Gebirge Nephthali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kariatharbe, das ist Hebron im Gebirge Juda.
8
Und jenseits des Jordans östlich von Jericho bestimmten sie Bosor, welches in der Wüstenebene liegt, aus dem Gebiete des Stammes Ruben, und Ramoth in Galaad aus dem Gebiete des Stammes Gad, und Gaulon in Basan aus dem Gebiete des Stammes Manasse.
9
Diese Städte wurden für alle Söhne Israels und für die Fremdlinge bestimmt, welche unter ihnen wohnten; damit jeder, der einen Menschen unvorsätzlich getötet, dahin fliehe und nicht durch die Hand des Verwandten sterbe, der das vergossene Blut zu rächen begehrte, ehe er vor der Gemeinde gestanden und seine Sache dargelegt hat.