Gottes Neue Bibel

Himmelsgaben
Band 3

Worte aus der Höhe der Höhen, neben den großen Werken der Neuoffenbarung

- Kapitel 10 -

Erklärung der Parabel

vernommen am 24. August 1840
1
(1) Notabene besagt: Merke wohl; wenn Ich nun sage: notabene, so will Ich dadurch nicht die Aufmerksamkeit auf irgend ein lange verübtes Verbrechen von euch leiten, sondern nur die Gelegenheit und die Ähnlichkeit eines solchen auf euch nützend anwenden. - Untat zeigt hier euer erstes Weltleben, welches große wohlbezügliche Ähnlichkeit hat auf euren Geist. Hier besagt eure doppelte Gegenwart, nämlich naturmäßig und geistig; - 30 Jahre bezeichnen einen zurechnungsfähigen Zustand eurer Seele, der das Tor des Lebens wie das des Todes geöffnet wird, welches besteht in der Erkenntnis von Gut und Wahr und Böse und Falsch. Verübt bezeichnet, Falsches in sich aufnehmen und daraus schlecht handeln; - die halbvergangene Zeit besagt, daß ihr noch nicht in der Ordnung seid. -
2
(2) Besagt fürs erste, daß an der Parabel kein natürlicher Gerichtswert ist, und fürs zweite aber, daß Ich euch eure Fehltritte nachgesehen habe. -
3
(3) Der Besitzer ist euer Weltverstand im Sinne der Parabel; das Kirchliche aus dem Worte wird unter Realität verstanden, die Religion unter Weib; rechtmäßig nach Rechtssystem heißt: nach der Billigkeit der äußeren Form; angetraut besagt: ans Herz gebunden durch den freien Willen. -
4
(4) Notabene, ob der Ans. H. nichts merkt, wo es eigentlich hinaus will? - Welttum ist die Hure; wohlgefällig besagt hier Sinnliches und Fleischlichweltliches der Eigenliebe, Zwietracht gewaltiges Schwanken. Lebte heißt, sich zuständlich befinden, Weib wie oben. -
5
(5) Ein Stadthaus ist die Weltphilosophie; ein Bürger daselbst besagt: der Philosophie anhängen, und zwar namentlich der sehr schlechten Kantischen.
6
(6) An der Welt hängen heißt: Unzucht treiben; Unzucht halber besagt somit, aus Liebe zur Welt. Das Weib mit dem Kinde besagt das Kirchliche samt der Werktätigkeit als Frucht des Glaubens. Allhier besagt ebenfalls das gegenwärtig Kirchliche; wohnen bezeichnet soviel als: unbeachtet bestehen. -
7
(7) Liederliche, tatlos sein aus dem Worte; Lebensweise besagt einen unbehaglichen Zustand daraus; Vermögen vergeuden heißt: ganz los werden von allem Geistlichen. Vermögen des Weibes angreifen besagt: Kirchliches lüften, insoweit es nicht zusagt der Eigenliebe, und zwar aus Unmut. -
8
(8) Besagt: man kommt mit der Weltweisheit zu keiner Ruhe und Hure oder die Welt einem nirgends mehr stichhält. Verarmter Zustand besagt die Blindheit durch das Welttum. -
9
(9) Kommen heißt, bei sich beschließen; Tag überhaupt: irdische Zeit hinsichtlich eines inneren Irrlichtzustandes. Quälen besagt: eines nach dem andern verwerfen; unablässig heißt: ohne alle Rücksicht. - Vermögen einräumen besagt: die Kirche umgestalten wollen nach seiner Ansicht und Bequemlichkeit. -
10
(10) Besagt: die Unmöglichkeit einsehen, wie wenig da mit allem Räsonieren zu erzwecken ist unter was immer für einer tollen Verstandesknifferei, - da Mein Wille stärker ist als die schwache Schnur des Weltverstandes; woher dann auch oft zweckwidrige Gebete und Anrufungen zur Erreichung ihrer Absichten, die ein solcher für die besten hält, da er Meine wohlberechneten Wege nicht kennt. - -
11
(11) Besagt: gänzliche Mißachtung und Verkennung innerer Schätze; dadurch ferner das sich selbst Schuld- und Schadloshalten aus seiner inneren, besseren Überzeugung, freilich nur aus eigener Idee, und durch das Sichfinden in anderen Ideen der großen Ähnlichkeit wegen. -
12
(12) Die jetzige Sommerszeit bezeichnet einen ähnlichen hitzigen Gemütszustand. Das Jahr besagt das naturmäßige Leben des Menschen, die neunte Stunde abends bezeichnet den kläglichen Zustand alles Äußerlichen in dieser Parabel - und zeigt dadurch den Übertritt der Dämmerung in die wirkliche Nacht. Mißhandeln wie oben, wie auch anfangen.
13
(13) Besagt das innere Erwachen des Gewissens und das Sträuben desselben.
14
(14) Besagt Hartnäckigkeit des Gewissens; einen Strick nehmen heißt: sich mit Trugschlüssen beschwichtigen. Selben dem Weibe um den Hals werfen und sie würgen besagt: sein Gewissen bezüglich alles Kirchlichen, unter dem man sich in politischer Hinsicht notwendig befindet, gänzlich ersticken wollen; denn unter Hals werden kirchliche Staatsverhältnisse verstanden, - würgen besagt: sich mit Widerwillen an das Staatskirchliche aus politischen äußeren Rücksichten halten. -
15
(15) In der Meinung besagt: glaubenslosen Zustand; Todesangst bezeichnet den Zustand näher; Vermögen vermachen besagt: sich losmachen von allen inneren Vorwürfen und sehen, aus dem Kirchlichen Weltliches zu gewinnen. -
16
(16) Besagt: nach näherem Prüfen gewahr werden, daß solch Kirchliches weder fürs eine noch fürs andere taugt; daher lieber ganz weg mit all dem Plunder. Fromme Einfalt des Herzens bezeigt Geistliches - und Hurerei wie oben; unterstützen besagt: zweckdienlich sein. -
17
(17) Besagt: gänzliche Neutralisation des Gewissens. Mitternacht, innerer, beinahe atheistischer Zustand. Schmerzen, fruchtlose Bemühungen des Gewissens. Sich Mir anbefehlen heißt: verstummen; den Geist aushauchen heißt: sich völlig zur Ruhe legen. -
18
(18) Besagt kurzen zufriedenen Zustand. - -
19
(19) Erschrecken besagt: gänzliches Sichlosreißen von allem Geistlichen und sich sozusagen über alles hinaussetzen; Zeitlang, unbestimmte Dauer des Zustandes; seine Besinnung verlieren heißt: vom Geistigen nichts mehr wissen noch ahnen. -
20
(20) Endlich besagt hier: das Gefühl des Todes in sich; Entschluß fassen heißt: sich eine Richtung geben; aus Furcht vor dem Gerichte besagt: aus zeitlich politischen Rücksichten; pfiffig besagt: weltklug. -
21
(21) Besagt: Verstand, Wille, Liebe des weltlich Ansehnlichen wie sich äußerlich Nützliches Hervorbringenden, und da ist Licht: weltrichterliche Fähigkeit, fleißiges Verharren; Schaufel: weltliche Hilfe durch was immer. -
22
(22) Besagt verhältnismäßige Klugheit darin aus polizeilichen Rücksichten; denn wie Zolle ein geistiges Maß bezeichnen, so bezeichnen Schuhe das Maß in welttümlichen Rücksichten, so eben auch die Zahl 5; Grube bezeigt eine Sicherung. -
23
(23) Besagt: sich verwahren durch Juridisches vor ketzerischen Mutmaßungen von kirchlicher Seite aus polizeilicher Engbrüstigkeit. -
24
(24) Besagt: Kirchliches vermengen mit Weltrichterlichem und es als solches ansehen, um es bloß juridisch zu gebrauchen. -
25
(25) Besagt: geistlichen Staatsdruck. Gerade bezeichnet: aus Staatsrücksichten; unter bezeichnet: politisches Gesetz; Weinpresse bezeichnet: durch Kirchliches Staatsrichterliches bekräftigen fürs Volk.
26
(26) Besagt die tiefste Politik, wo der Staat am kitzligsten ist des Volkes wegen und sorglos sündigen kann, auf die Dummheit desselben rechnend. -
27
(27) Besagt die Belletristik; lügen und trauernd erzählen heißt: schöngeistig tun, - sein Weib abhanden kommen heißt: Kirchliches oder die Religion in die Belletrie versetzen. -
28
(28) Besagt öfteres Nachdenken bei sich selbst und das Befragen juridischer Taktik über den eigentlichen Zweck der Religion. Laues Gericht: die Schwäche des juridischen Gewissens; auf Begehren besagt: aus eigener Weltnot; hie und da bezeichnet soviel wie dann und wann; brieflich besagt hier: wenig lebendig bekümmert; Nachforschungen anstellen besagt: manchmal Blicke in sich tun. -
29
(29) Die Tote besagt: das einmal erloschene Gewissen in allem Kirchlichen; unter den Sterblichen heißt: unter dem Weltwißtümlichen; ausfindig zu machen heißt: geistlich zu beleben. -
30
(30) Besagt: Dieser Zustand blieb um so leichter unangeregt von etwas Kirchlichem; -
31
(31) weil Kirchliches und Politisches ineinandergeschmolzen war, so entschuldigte eines das andere, oder es sprach eines dem andern das Urteil, - und war eins wie das andere, da kein Geistiges inne war, schlecht und ohne zu etwas nütze. -
32
(32) Dieses besagt: wieder geistiges Wachwerden durch Meine Gnade, da gerade keine große Bosheit hinter dem Falschen steckte. -
33
(33) Besagt das Äußerliche der Kirche und deren Diener und ihr Name.
34
(34) Besagt: Im Geiste werdet ihr alle Dinge erkennen. -
35
(35) Besagt: Da hat noch das Allergeringste eine gar große Bedeutung. - Amen.

Fußnoten