Das Schuldopfer
(3. Mose 4,1-35; 3. Mose 6,24-30)
1
Vergeht sich jemand dadurch, daß er von einem Eid Kenntnis hat und als Zeuge auftreten könnte, sei es als Augenzeuge oder weil er sonst die Sache in Erfahrung gebracht hat, aber trotzdem keine Anzeige macht, so lädt er Schuld auf sich.
2
Oder berührt jemand etwas Unreines, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder das Aas eines unreinen Haustieres oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, ohne daß er sich dessen bewußt wird, so wird er unrein und gerät in Schuld
3
Oder kommt er mit der Unreinigkeit an einem Menschen in Berührung, mit irgendeiner Unreinigkeit, durch die man unrein werden kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, erfährt es aber nachher, so macht er sich schuldig.
4
Oder schwört jemand unbesonnen, er wolle Gutes oder Böses tun, was immer man unbesonnen bei einem Eid aussagen kann, ohne daß er sich dessen bewußt wird, so macht er sich, sobald er sich dessen bewußt wird, dadurch schuldig.
5
Wenn er also durch etwas derartiges in Schuld geraten ist, soll er bekennen, worin er gefehlt hat,
6
und dann bringe er dem Herrn als Buße für das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, zum Sündopfer ein weibliches Stück Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege dar. Der Priester erwirke ihm dadurch Sühne für sein Vergehen.
7
Wenn aber sein Vermögen für ein Stück Kleinvieh nicht ausreicht, so bringe er dem Herrn als Buße für sein Vergehen ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben dar, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.
8
Er bringe sie dem Priester. Dieser opfere die zum Sündopfer bestimmte zuerst. Er knicke ihr den Kopf dicht beim Genick ab, ohne ihn ganz abzutrennen.
9
Dann sprenge er etwas von dem Blut des Sündopfers an die Wand des Altars. Das übrige Blut soll am Fuß des Altars ausgedrückt werden. Das ist das Sündopfer.
10
Die andere bringe er so, wie es sich gebührt, als Brandopfer dar. Wenn der Priester ihm so Sühne verschafft hat für das Vergehen, das er begangen hat, wird ihm vergeben werden.
11
Reicht indes sein Vermögen für ein Paar Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aus, so bringe er als seine Opfergabe für sein Vergehen ein Zehntel Efa Feinmehl zum Sündopfer dar. Er schütte kein Öl darauf, noch tue er Weihrauch dazu. Denn es ist ein Sündopfer.
12
Er bringe es zum Priester. Der Priester nehme davon eine Handvoll als seinen Duftteil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen. So ist es ein Sündopfer.
13
Wenn der Priester ihm so wegen des Vergehens, das er bei irgendeinem dieser Anlässe begangen hat, Sühne erwirkt hat, wird ihm vergeben werden. Es soll wie das Speiseopfer dem Priester gehören."
Opfer mit Wiedergutmachung
(3. Mose 6,1-7; 3. Mose 7,1-10)
14
Ferner gebot der Herr dem Mose:
15
"Wenn jemand etwas veruntreut und sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem Herrn geheiligt sind, so bringe er dem Herrn als Buße von seinem Kleinvieh zum Sündopfer einen fehlerlosen Widder dar, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist.
16
Ferner soll er den Betrag, um den er das Heiligtum geschädigt hat, ersetzen und noch ein Fünftel des Betrages darauflegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm durch den Sündopferwidder Sühne erwirkt hat, wird ihm vergeben werden.
17
Vergeht sich jemand und tut etwas, was durch die Gebote des Herrn verboten ist, ohne sich dessen bewußt zu werden, gerät er so in Schuld und hat er so ein Unrecht auf sich geladen,
18
so bringe er vom Kleinvieh einen fehlerlosen Widder nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester. Wenn der Priester ihm dann wegen des Versehens, das er, ohne es zu wissen, begangen hat, Sühne erwirkt, so wird ihm vergeben werden.
19
Es ist ein Schuldopfer: er hat sich ja gegen den Herrn verfehlt."